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Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Es gelten die entsprechenden Abweisungsgründe gemäß § 2 der Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld.

https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/anregungen-und-beschwerden-an-den-rat/Es fallen keinerlei Gebühren an.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Anregungen und Beschwerden an den Rat

Zuletzt geändert: 07.09.2021 12:29:42 CEDT

Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Es gelten die entsprechenden Abweisungsgründe gemäß § 2 der Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld.

Rechtliche Grundlagen

§ 24 GO NRW in Verbindung mit der Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld

Formen der Antragstellung

Postalisch, per E-Mail oder zukünftig über ein Online-Formular

Gebühren

Es fallen keinerlei Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Anregungen und Beschwerden an den Rat überweist der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin zur Behandlung an den Haupt- und Beschwerdeausschuss und erteilt dem Absender/der Absenderin innerhalb von vier Wochen einen Zwischenbescheid.

Hinweise

Soweit Anregungen und Beschwerden bezirksbezogene Angelegenheiten betreffen, gelten die Vorschriften dieser Anlage entsprechend mit der Maßgabe, dass die jeweilige Bezirksvertretung entscheidet.

Bei Beschwerden ist der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin darauf hinzuweisen, dass die Beschwerde die Einlegung des zulässigen Rechtsbehelfs nicht ersetzt und laufende Rechtsbehelfsfristen unberührt bleiben.

Fristen

Keine Fristenwahrung.


Kontakt

Rat und Ehrenamt

Karsten Schüller

Telefon: 0 21 51 / 86-1551

E-Mail: ratundehrenamt@krefeld.de

Anschrift

Rathaus

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld