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Anregungen und Beschwerden an den Rat
Zuletzt geändert: 07.09.2021 12:29:42 CEDT
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Es gelten die entsprechenden Abweisungsgründe gemäß § 2 der Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld.
Rechtliche Grundlagen
§ 24 GO NRW in Verbindung mit der Anlage 4 zur Hauptsatzung der Stadt Krefeld
Formen der Antragstellung
Postalisch, per E-Mail oder zukünftig über ein Online-Formular
Gebühren
Es fallen keinerlei Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Anregungen und Beschwerden an den Rat überweist der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin zur Behandlung an den Haupt- und Beschwerdeausschuss und erteilt dem Absender/der Absenderin innerhalb von vier Wochen einen Zwischenbescheid.
Hinweise
Soweit Anregungen und Beschwerden bezirksbezogene Angelegenheiten betreffen, gelten die Vorschriften dieser Anlage entsprechend mit der Maßgabe, dass die jeweilige Bezirksvertretung entscheidet.
Bei Beschwerden ist der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin darauf hinzuweisen, dass die Beschwerde die Einlegung des zulässigen Rechtsbehelfs nicht ersetzt und laufende Rechtsbehelfsfristen unberührt bleiben.
Fristen
Keine Fristenwahrung.
Kontakt
Anschrift
Rathaus
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld