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Anmeldung des Wohnsitzes für Drittstaatsangehörige
Zuletzt geändert: 15.01.2021 12:01:48 CET
Informationen zur Anmeldung sowie Ab- und Ummeldung
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen Gemeinde muss in Deutschland innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Sollten Sie sich für Krefeld als Ihre neue Heimat entschieden haben und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb dieses Zeitraumes bei uns vor. Wir bitten um vorherige Terminvereinbarung.
Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können Sie Ihren Wohnsitz in einem der Krefelder Bürgerbüros anmelden.
Weitere Informationen
Ummeldungen innerhalb Krefelds sowie der Fortzug ins Ausland werden durch die Bürgerbüros vorgenommen. Sollten Sie aus Krefeld fort und in eine andere Gemeinde ziehen, ist eine Vorsprache in Krefeld nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt in der Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes.
Unterlagen
Zu Ihrer Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich unter Vorlage der folgenden Unterlagen vorsprechen:
- aktueller Nationalpass
- ggfs. aktueller Aufenthaltstitel
- Wohnungsgeberbescheinigung
Sollten Sie noch nicht über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse verfügen, kommen Sie bitte in Begleitung eines Übersetzers.
Bearbeitungszeit
ca. 30 Minuten
"Achtung: Zurzeit pandemiebedingt leider erheblich erhöhte Bearbeitungszeit".
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld
Downloads
Links
Formulare
- Wohnungsgeberbestätigung § 19 Absatz 3 des Bundesmeldegesetzes - Formularassistent