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Die Anmeldung des Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen Kommune innerhalb Deutschlands muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Sollten Sie sich für Krefeld als Ihre neue Heimat entschieden haben und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes bei uns vor.

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Anmeldung und Wegzüge von Drittstaatsangehörigen sowie EU-Staatsangehörigen

Zuletzt geändert: 14.06.2023 13:48:41 CEDT

Die Anmeldung des Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen Kommune innerhalb Deutschlands muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Sollten Sie sich für Krefeld als Ihre neue Heimat entschieden haben und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes bei uns vor.

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz

Unterlagen

Zu Ihrer Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich unter Vorlage der folgenden Unterlagen vorsprechen.

Drittstaatsangehörige:
  • Nationalpass
  • Aktueller Aufenthaltstitel (Visum, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis gegebenenfall inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung)
  • Wohnungsgeberbescheinigung
EU-Bürger
  • Nationalpass oder ID-Card
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Gegebenefalls Eheurkunde
  • Bei Kindern Geburtsurkunde

Bearbeitungszeit

ca. 30 Minuten

Fristen

2 Wochen


Leikanummer

99115005000000

Kontakt

Migration

Telefon: 0 21 51 / 86-2333

E-Mail: auslaenderamt@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Migration und Integration

Am Hauptbahnhof 5

47798 Krefeld

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