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Anmeldung und Wegzüge von Drittstaatsangehörigen sowie EU-Staatsangehörigen
Zuletzt geändert: 14.06.2023 13:48:41 CEDT
Die Anmeldung des Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen Kommune innerhalb Deutschlands muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.
Sollten Sie sich für Krefeld als Ihre neue Heimat entschieden haben und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes bei uns vor.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Zu Ihrer Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich unter Vorlage der folgenden Unterlagen vorsprechen.
Drittstaatsangehörige:
- Nationalpass
- Aktueller Aufenthaltstitel (Visum, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis gegebenenfall inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung)
- Wohnungsgeberbescheinigung
EU-Bürger
- Nationalpass oder ID-Card
- Wohnungsgeberbescheinigung
- Gegebenefalls Eheurkunde
- Bei Kindern Geburtsurkunde
Bearbeitungszeit
ca. 30 Minuten
Fristen
2 Wochen
Leikanummer
99115005000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld