Ein- & Auswanderung

Anmeldung und Wegzüge von Drittstaatsangehörigen sowie EU-Staatsangehörigen

Die Anmeldung des Wohnsitzes bei Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen Kommune innerhalb Deutschlands muss innerhalb von zwei Wochen erfolgen.

Sollten Sie sich für Krefeld als Ihre neue Heimat entschieden haben und die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates oder eines EU-Staates besitzen, sprechen Sie bitte innerhalb des vorgenannten Zeitraumes bei uns vor.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Zu Ihrer Anmeldung ist es erforderlich, dass Sie persönlich unter Vorlage der folgenden Unterlagen vorsprechen.

Drittstaatsangehörige:

  • Nationalpass
  • Aktueller Aufenthaltstitel (Visum, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis gegebenenfall inklusive Zusatzblatt oder Fiktionsbescheinigung)
  • Wohnungsgeberbescheinigung

EU-Bürger

  • Nationalpass oder ID-Card
  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Gegebenefalls Eheurkunde
  • Bei Kindern Geburtsurkunde

Fristen

2 Wochen

Bearbeitungsdauer

  • 30 Minuten

Verantwortlichkeit

Hilfe

Leichte Sprache

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Gebärdensprache

Auf der folgenden Seite stellen wir Informationen in Deutscher Gebärdensprache bereit, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz übersetzt wurden.

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