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Anliegerbescheinigung beantragen
Zuletzt geändert: 16.06.2020 19:11:18 CEDT
Ausstellen von Bescheinigungen über die erschließungsbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.
Informationen zur Dienstleistung
Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.
Unterlagen
Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler/in, Kaufinteressent/in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt.
Formen der Antragstellung
Die Anliegerbescheinigung ist schriftlich zu beantragen (mittels Brief oder E-Mail).
E-Mail: anliegerbescheinigungen@krefeld.de
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 15,50 Euro je Anliegerbescheinigung.
Bearbeitungszeit
1 bis 2 Wochen
Hinweise
Bescheinigungen über Kanalanschlussbeiträge
Diese erhalten Sie beim
Kommunalbetrieb Krefeld AöROstwall 175
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 3660-4501
E-Mail: kommunalbetrieb@krefeld.de
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld