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Anliegerbescheinigung beantragen
Zuletzt geändert: 28.07.2021 20:00:50 CEDT
Ausstellen von Bescheinigungen über die erschließungsbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.
Informationen zur Dienstleistung
Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.
Rechtliche Grundlagen
§ 127 BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016
Unterlagen
Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler/in, Kaufinteressent/in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.
Formen der Antragstellung
Die Anliegerbescheinigung ist schriftlich zu beantragen (mittels Brief oder E-Mail oder Online-Formular).
E-Mail: anliegerbescheinigungen@krefeld.de
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr beträgt 15,50 Euro je Anliegerbescheinigung.
Bearbeitungszeit
1 bis 2 Wochen
Hinweise
Bescheinigungen über Kanalanschlussbeiträge
Diese erhalten Sie beim
Kommunalbetrieb Krefeld AöROstwall 175
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 3660-4501
E-Mail: kommunalbetrieb@krefeld.de
Fristen
Fristen gibt es keine.
Leikanummer
99012003000000, 99012003012000
Kontakt
Anschrift
Stadt- und Verkehrsplanung
Parkstraße 10
47829 Krefeld
Links
Formulare
- Anliegerbescheinigung-Antrag auf Ausstellung- online einreichbar - Formularassistent