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Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.

Grundstück, Anliegerbescheinigung, Kanalanschlussbeiträge, Fachbereich Tiefbau, erschließungsbeitragsrechtlicher Zustand, Anliegerbescheinigung beantragenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/anliegerbescheinigungen/Die Verwaltungsgebühr beträgt 15,50 Euro je Anliegerbescheinigung. Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler/in, Kaufinteressent/in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Anliegerbescheinigung beantragen

Zuletzt geändert: 28.07.2021 20:00:50 CEDT

Ausstellen von Bescheinigungen über die erschließungsbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.

Informationen zur Dienstleistung

Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.

Rechtliche Grundlagen

§ 127 BauGB i.V.m. der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Krefeld vom 12.12.2016

Unterlagen

Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler/in, Kaufinteressent/in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.

Formen der Antragstellung

Die Anliegerbescheinigung ist schriftlich zu beantragen (mittels Brief oder E-Mail oder Online-Formular).

E-Mail: anliegerbescheinigungen@krefeld.de

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr beträgt 15,50 Euro je Anliegerbescheinigung.

Bearbeitungszeit

1 bis 2 Wochen

Hinweise

Bescheinigungen über Kanalanschlussbeiträge

Diese erhalten Sie beim

Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Ostwall 175
47798 Krefeld
Telefon: 0 21 51 / 3660-4501
E-Mail: kommunalbetrieb@krefeld.de

Fristen

Fristen gibt es keine.


Leikanummer

99012003000000, 99012003012000

Kontakt

Anja Albers

Telefon: 0 21 51 / 86-4212

E-Mail: anja.albers@krefeld.de

Zimmer 23

Anschrift

Stadt- und Verkehrsplanung

Parkstraße 10

47829 Krefeld

Formulare