Inhaltsbereich
Abwasser: Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
Zuletzt geändert: 02.06.2023 12:17:22 CEDT
Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Gebäude, Brücken, Stege, Versorgungsleitungen) bedarf der Genehmigung nach § 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz) durch die Untere Wasserbehörde.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Dem Online-Antrag sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:
- Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks der Maßnahme (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
- Lageplan Maßstab 1:500 mit Darstellung der Maßnahme (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
- Angaben zu Materialien, Baustoffen und Boden
- Angabe der Baukosten
- Schnittzeichnungen (Längs- und Höhenschnitt, Draufsicht)
- Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
- Angaben zur Statik oder bauaufsichtliche Zulassung des Bauteils, Brücke, Überfahrt, etc.
Der Eigentumsnachweis kann auch durch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erbracht werden. Informationen zu Kosten und Antragstellung inklusive Online-Formular finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch"
Formen der Antragstellung
Online-Antrag
Gebühren
Die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr liegt bei 2 % der Höhe der Baukosten, mindestens jedoch 200,00 Euro.
Bearbeitungszeit
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung liegt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei 1 bis 2 Monaten.
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 202
47799 Krefeld