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Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Gebäude, Brücken, Stege, Versorgungsleitungen) bedarf der Genehmigung nach § 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz) durch die Untere Wasserbehörde.

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Abwasser: Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

Zuletzt geändert: 02.06.2023 12:17:22 CEDT

Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Gebäude, Brücken, Stege, Versorgungsleitungen) bedarf der Genehmigung nach § 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz) durch die Untere Wasserbehörde.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Dem Online-Antrag sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:

  • Übersichtsplan Maßstab 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks der Maßnahme (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan Maßstab 1:500 mit Darstellung der Maßnahme (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Angaben zu Materialien, Baustoffen und Boden
  • Angabe der Baukosten
  • Schnittzeichnungen (Längs- und Höhenschnitt, Draufsicht)
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Angaben zur Statik oder bauaufsichtliche Zulassung des Bauteils, Brücke, Überfahrt, etc.

Der Eigentumsnachweis kann auch durch einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch erbracht werden. Informationen zu Kosten und Antragstellung inklusive Online-Formular finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Liegenschaftskataster - Auszug aus dem Liegenschaftsbuch"

Formen der Antragstellung

Online-Antrag

Gebühren

Die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr liegt bei 2 % der Höhe der Baukosten, mindestens jedoch 200,00 Euro.

Bearbeitungszeit

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung liegt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei 1 bis 2 Monaten.


Kontakt

Tanja Janssen

Telefon: 0 21 51 / 86-2416

E-Mail: tanja.janssen@krefeld.de

Zimmer 1.04

Thomas Trautmann

Telefon: 0 21 51 / 86-2465

E-Mail: thomas.trautmann@krefeld.de

Zimmer 1.04

Philipp Weindorf

Telefon: 0 21 51 / 86-2418

E-Mail: philipp.weindorf@krefeld.de

Zimmer 1.05

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

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