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Ahnenforschung
Zuletzt geändert: 06.09.2023 00:23:50 CEDT
Familienforschung kann nur in der eigenen Linie betrieben werden. Sollten Urkunden zu noch lebenden Personen benötigt werden, so ist deren schriftliches Einverständnis erforderlich.
Es gelten folgende Fristen:
- Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister: 80 Jahre
- Geburtenregister: 110 Jahre
- Sterberegister: 30 Jahre
In Nordrhein-Westfalen sind die kommunalen Archive für die Archivierung dieser Bücher zuständig. In Krefeld ist dies das Stadtarchiv. Wenn Sie also Anfragen haben, welche die vorgenannten Zeiträume betreffen, müssen Sie sich an das Stadtarchiv wenden.
Weitere Informationen
Öffnungszeiten:
Ausschließlich nach Terminvereinbarung.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: standesamt@krefeld.de
Gebühren
- Ausstellung einer Urkunde 12,00 Euro
- Suchgebühr (je nach Aufwand) 17,00 bis 66,00 Euro
Kontakt
Anfragen zu Urkunden die bereits aufgrund der o. g. Fristen archiviert wurden
Telefon: 0 21 51 / 86-2701
E-Mail: stadtarchiv@krefeld.de
Anschrift
Standesamt Krefeld
Rheinstraße 138
47798 Krefeld