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Sie sind aus Krefeld weggezogen und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?

Nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Dies ist beim Wegzug ins Ausland in allen Bürgerbüros möglich. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz.

Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden.

Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung.

Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Wohnsitz abmelden - Wegzug aus Krefeld

Zuletzt geändert: 22.05.2023 13:36:27 CEDT

Sie sind aus Krefeld weggezogen und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?

Nur bei einem Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung ist es erforderlich, dass Sie den Wegzug der Meldebehörde mitteilen. Dies ist beim Wegzug ins Ausland in allen Bürgerbüros möglich. Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt am Hauptwohnsitz.

Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden.

Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung.

Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden.

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Informationen zum Datenschutz (DSGVO)

Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis ins Bürgerbüro mit.

Falls Sie die Abmeldung per Post erledigen möchten, senden Sie das Abmeldeformular bitte an den Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Melde- und Passwesen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld. Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare zu unterschreiben und fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Formen der Antragstellung

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, Sie können die Abmeldung auch per Post an den Fachbereich Bürgerservice senden.

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise

Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund / die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Abmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung finden Sie auf der Dienstleistungsseite Hundesteuerabmeldung.

Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung, Abteilung Straßenverkehr, Telefon 0 21 51 / 86-2185 oder 86-2186.

Fristen

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung.


Leikanummer

99115005000000

Kontakt

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare