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Sie sind aus Krefeld weggezogen oder beziehen keine neue Wohnung im Bundesgebiet und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug abzumelden.

Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die

- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden.

Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung.

Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Wohnsitz abmelden - Wegzug aus Krefeld

Zuletzt geändert: 21.09.2023 13:57:06 CEDT

Sie sind aus Krefeld weggezogen oder beziehen keine neue Wohnung im Bundesgebiet und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug abzumelden.

Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die

- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.

Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden.

Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung.

Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden.

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Informationen zum Datenschutz (DSGVO)

Unterlagen

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis ins Bürgerbüro mit.

Falls Sie die Abmeldung per Post erledigen möchten, senden Sie das Abmeldeformular bitte an den Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Melde- und Passwesen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld. Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare zu unterschreiben und fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

Formen der Antragstellung

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, Sie können die Abmeldung auch per Post an den Fachbereich Bürgerservice senden.

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise

Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund / die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Abmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung finden Sie auf der Dienstleistungsseite Hundesteuerabmeldung.

Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen" weitere Informationen.

Fristen

Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung.


Leikanummer

99115005070000

Kontakt

Bürgerbüro Krefeld Mitte

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Nord-West

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Hüls

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Süd

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Fischeln

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

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