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Wohnsitz abmelden - Wegzug aus Krefeld
Zuletzt geändert: 21.09.2023 13:57:06 CEDT
Sie sind aus Krefeld weggezogen oder beziehen keine neue Wohnung im Bundesgebiet und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Bundesgebiet bezieht, hat sich innerhalb von 2 Wochen nach dem Auszug abzumelden.
Eine Abmeldepflicht besteht somit bei Personen, die
- ins Ausland verziehen oder
- ihre Wohnung (alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung) aufgeben, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen.
Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich. Das Melderegister wird in diesem Fall erst zum Datum des Auszugs fortgeschrieben.
Wegzug ins Ausland bedeutet, dass Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und dort künftig nicht mehr wohnen werden.
Befristete Auslandsaufenthalte, z.B. zu Studienzwecken, erfordern keine Abmeldung.
Seit dem 01.06.2004 ist die Abmeldepflicht bei Umzügen innerhalb Deutschlands weggefallen. In diesen Fällen müssen Sie sich lediglich bei der für Ihre neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Informationen zum Datenschutz (DSGVO)
Unterlagen
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis ins Bürgerbüro mit.
Falls Sie die Abmeldung per Post erledigen möchten, senden Sie das Abmeldeformular bitte an den Fachbereich Bürgerservice, Abteilung Melde- und Passwesen, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld. Bitte vergessen Sie nicht, die Formulare zu unterschreiben und fügen Sie außerdem eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.
Formen der Antragstellung
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich, Sie können die Abmeldung auch per Post an den Fachbereich Bürgerservice senden.
Gebühren
gebührenfrei
Hinweise
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund / die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Abmeldung der Hundesteuer vornehmen. Möglichkeit zur Erledigung finden Sie auf der Dienstleistungsseite Hundesteuerabmeldung.
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, finden Sie auf der Dienstleistungsseite "Halten und Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen" weitere Informationen.
Fristen
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung.
Leikanummer
99115005070000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Meldeschein - Abmeldung § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - Formularassistent
- Vollmacht zur Abmeldung - online ausfüllen und drucken - Formularassistent