Inhalt

Inklusion

Die aus der UN - Konvention folgende Verpflichtung zur Verwirklichung des Rechts eines jeden Kindes auf inklusive Bildung muss gerade in Kindertageseinrichtungen verstärkt umgesetzt werden, um allen Kindern - möglichst wohnortnah - die ihnen angemessene Erziehung, Förderung und Betreuung zu ermöglichen.

Durch das Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) ist seit dem 1. August 2008 die Aufnahme von Kindern mit Behinderung oder von Kindern, die von einer Behinderung bedroht sind, im Rahmen einer sogenannten Einzelintegration grundsätzlich möglich und gewünscht.

Die Einzelintegration gewinnt zunehmend an Bedeutung in der Betreuung von Kindern mit Behinderung im Vorschulalter, insbesondere verwirklicht die wohnortnahe Betreuung aller Kinder eines Sozialraumes das inklusive Miteinander.

Die Einzelintegration findet in einer Regelkindertageseinrichtung statt und stellt - neben den Angeboten der heilpädagogischen und sogenannten integrativen Gruppen - eine dritte Säule in der vorschulischen Betreuung dar. Der Landschaftsverband (LVR) - Landesjugendamt - legt dafür bestimmte Rahmenbedingungen fest (etwa eine Gruppenstärkenreduzierung, pädagogische, personelle und räumliche Voraussetzungen).

In Krefeld gibt es derzeit 23 integrative Gruppen mit regulär 115 Plätzen. In den im Bau befindlichen Kindertageseinrichtungen werden weitere integrative Gruppen entstehen.