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Vergabe von Betreuungsplätzen für neues Kindergartenjahr

Zuletzt geändert: 24.07.2023 13:53:51 CEDT

Gute Stimmung in der Kita. Foto: Tolmacho / Pixabay
Foto: Tolmacho / Pixabay

Anmeldungen bis Jahresende möglich über Kita Online

Der Fachbereich Jugendhilfe weist alle Eltern, die ab August 2023 einen Betreuungsplatz für ihr Kind benötigen, darauf hin, diesen Bedarf möglichst umgehend - auf jeden Fall aber bis Ende des laufenden Kalenderjahres - über das Bedarfsportal „Kita Online" ( https://kita-online.krzn.de/buerger/kita/home ) anzuzeigen. Die Bedarfsanmeldung ist zwingende Voraussetzung, damit ein Kind bei der Vergabe von Plätzen überhaupt berücksichtigt werden kann, und unabhängig von der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung, die sich Eltern für ihr Kind wünschen.

Bedarfsanzeige über elektronisches Verfahren

Während der bereits seit November laufenden Jugendhilfeplanung legt die Stadt fest, welche Gruppen, mit welchen Buchungszeiten für welche Altersgruppen im kommenden Kindergartenjahr 2023/2024 in den Kindertageseinrichtungen (Kitas) vorgehalten werden sollen. Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in einer Kita setzt deshalb grundsätzlich voraus, dass spätestens sechs Monate vor dem geplanten Aufnahmedatum eine Bedarfsanzeige über das elektronische Verfahren Kita Online erfolgt ist. Durch das „Eltern Login" bei Kita Online haben Eltern die Möglichkeit, sich jederzeit den Stand der Vergabe anzeigen zu lassen. Während der Bedarfsplanung für das am 1. August beginnende neue Kindergartenjahr ist das Eltern Login vom 15. Januar bis 15. Mai 2023 für Änderungen gesperrt. Neuanmeldungen und Dateneinsicht sind aber weiterhin jederzeit für die Eltern möglich. Für Fragen hierzu und zu allen Themen rund um die Anmeldung bei Kita Online stehen die Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Jugendhilfe unter der Service-Hotline 0 21 51 / 86 33 66 an den Werktagen jeweils von 9 bis 12.30 Uhr und am Donnerstagnachmittag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr zur Verfügung oder unter kitaonline@krefeld.de gerne zur Verfügung.

Kinder unter 3

Für Eltern von Kindern, die am 1. November 2023 noch nicht drei Jahre alt sind, empfiehlt der Fachbereich Jugendhilfe zudem eine zusätzliche Kontaktaufnahme zu den Fachberatungen für die Kindertagespflege in der Abteilung Kinder oder beim ebenfalls für die Vermittlung von Kindertagespflegepersonen zuständigen Kooperationspartner, Deutscher Kinderschutzbund. Dies gilt insbesondere für Eltern, die zu Beginn des Kindergartenjahres ihre Berufstätigkeit wieder aufnehmen wollen oder aus anderen Gründen dringend auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind. Zu erreichen sind die Fachvermittlungsdienste der Kindertagespflege unter der Rufnummer 0 21 51 / 86 30 65 für den Fachbereich Jugendhilfe oder unter Telefon 0 21 51 / 96 19 21 4 für den Deutschen Kinderschutzbund.