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Krefeld legt 150.000-Euro-Förderprogramm für Lastenräder auf

Zuletzt geändert: 19.09.2022 11:00:43 CEDT

Symbolbild Nachhaltigkeit Bild: Pixabay
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Gelder über das Förderprogramm "Umweltfreundliches Leben in Krefeld"

Die Krefelder Stadtverwaltung fördert ab sofort den Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenfahrrad-Anhängern. Der Rat hat das Förderprogramm „Umweltfreundliches Leben in Krefeld" jetzt mit einem Dringlichkeitsbeschluss in die Wege geleitet. Der Fördertopf hat ein Gesamtvolumen von 150.000 Euro. Die Förderhöhe pro Antrag beträgt 40 Prozent des Bruttopreises, maximal jedoch 2.500 Euro. Dies gilt für Lastenfahrräder mit und ohne Elektromotor sowie für Fahrradanhänger - jeweils mit einer erlaubten Zuladung von mindestens 30 Kilogramm. „Wir freuen uns, dass die Politik im Klimaausschuss unseren Vorschlag mit großer Mehrheit angenommen hat. Unser Förderprogramm wird hoffentlich für viele Bürgerinnen und Bürger eine Motivation sein, auf die umweltfreundliche Radmobilität umzusteigen", teilt Umweltdezernentin Sabine Lauxen mit.

Fahrradverkehr soll in Krefeld 30 Prozent erreichen

Im Integrierten Klimaschutzkonzept KrefeldKlima 2035 wird ein hohes Potenzial bei der Verlagerung von KFZ-Verkehren auf Fahrradnutzung formuliert. Die Zielmarke lautet, dass der Anteil des Fahrradverkehrs am Gesamtverkehr in Krefeld 30 Prozent erreicht. 2017 waren es 21 Prozent. „Mit einem veränderten Mobilitätsverhalten kann jeder das Klima schützen: häufiger das Auto stehen lassen und kurze Strecken mit dem Fahrrad absolvieren. Fahrradfahren hält außerdem fit und macht einfach Freude", sagt Krefeld Umweltdezernentin Sabine Lauxen. Auch sie selbst ist zu Terminen in Krefeld häufig mit ihrem Fahrrad unterwegs.

Das sind die Förderrichtlinien

Alle Voraussetzungen der Förderung von Lastenrädern werden in den erweiterten Förderrichtlinien beschrieben. Sie sind auf der Internetseite www.krefeld.de/klimafreundlicheswohnen zu finden. Dort findet man zudem die Antragsunterlagen, die über diese Website auch eingereicht werden können. So funktioniert die Förderung: Nach Eingang der Unterlagen - inklusive der Abschlussrechnung des Kaufs - wird der Antrag geprüft. Die Erwerber erfahren dann schriftlich in einem Bescheid, ob sie für das erworbene Fahrrad eine Förderung erhalten können. Eine Förderung ist nur möglich, wenn der Erwerb des Rades nach dem Start des Förderprogramms erfolgte. Maßnahmen im Selbstbau werden nicht gefördert. Antragsberechtigt sind Personen über 18 Jahren mit Erstwohnsitz in Krefeld, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen sowie eingetragene Vereine. Anträge von Familien mit Kindern und Anträge aus verdichteten Quartieren werden bevorzugt behandelt. Die Förderhöchstgrenze ist auf maximal 5.000 Euro je Antragssteller und Jahr begrenzt.

 

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