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Beistandschaften

Zwischen Eltern können Fragen oder Unstimmigkeiten zu den Unterhaltsansprüchen von Kindern oder dem gemeinsamen Sorgerecht entstehen. Der Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung bietet hierzu Beratung und Unterstützung an.

Wenn eine einvernehmliche Lösung zwischen den Eltern nicht möglich ist, können die Interessen des Kindes auf Unterhalt durch die Einrichtung einer Beistandschaft vom Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung vertreten werden. Diese Vertretung kann sich auch auf ein gerichtliches Verfahren erstrecken.

Soweit die Vaterschaft noch nicht rechtskräftig festgestellt ist, kann auch zu diesem Zweck eine Beistandschaft eingerichtet werden.

Das elterliche Sorgerecht wird durch eine Beistandschaft nicht eingeschränkt. Die Beistandschaft kann jederzeit ohne Begründung durch den antragstellenden Elternteil beendet werden und ist ein kostenfreies Angebot.

Alle erforderlichen Urkunden zur Vaterschaftsfeststellung, zur Sicherung von Unterhaltsansprüchen und zum gemeinsamen Sorgerecht können kostenfrei beim Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung erstellt werden.

Bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegenüber den eigenen Eltern können „Junge Erwachsene bis 21 Jahre" durch die Beistandschaften der Stadt Unter-stützung erhalten.

Weitere Details

BereichStadt Krefeld - Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung
AltersgruppeKinder 0-1 Jahr, Kinder 1-3 Jahre, Kinder 3-6 Jahre, Kinder 6-13 Jahre, Jugendliche 13-17 Jahre, Jugendliche 17-21 Jahre
AnmerkungenEs wird darum gebeten, für ein Beratungsgespräch vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
AnschriftFamilien-Beratungs-Zentrum (FBZ)
Ostwall 107, 47798 Krefeld,
Sprech- und Öffnungszeitennach Vereinbarung.
KontaktHerr Weyers
Telefon0 21 51 / 86 32 40
Fax0 21 51 / 86 33 57
E-Mailbeistandschaft@krefeld.de
Internetseitewww.krefeld.de/beistandschaften