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Leistungsorientierte Bezahlung
Mit Einführung des TVöD im Jahr 2005 haben die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes Regelungen zur leistungsorientierten Bezahlung vereinbart. Ziel ist es, die Qualität, Effektivität und Effizienz des öffentlichen Dienstes zu fördern und Motivation, Eigenverantwortung sowie Führungskompetenz zu stärken.
Die Umsetzung und Ausgestaltung erfolgt durch eine Dienstvereinbarung zwischen Verwaltung und Personalvertretung. In der Krefelder Stadtverwaltung wird diese Dienstvereinbarung aktuell neu verhandelt. Eine umfassende Mitarbeiterbefragung im Jahr 2017 hat einige Verbesserungspotenziale am bisherigen System und konkrete Bedarfe der Mitarbeitenden aufgezeigt. Die daraus resultierenden Änderungsvorschläge fließen bei der Neugestaltung der Dienstvereinbarung in die Betrachtungen von Personalvertretung und Verwaltung ein. Eine Arbeitsgruppe stimmt im Vorfeld einen möglichen Entwurf der neuen Dienstvereinbarung ab, in dem auch Anregungen der Gleichstellungsbeauftragten, der Schwerbehindertenvertreterin und weiterer Beteiligter berücksichtigt werden sollen.
Die Tarifvertragsparteien verständigten sich 2005 darauf, die Feststellung bzw. Bewertung der Leistungen über zwei nebeneinander geltende Verfahren zu ermöglichen. Danach kann der Anspruch auf ein leistungsorientiertes Entgelt durch eine Zielvereinba-rung über objektivierbare Leistungsziele und die Bedingungen ihrer Erfüllung oder durch eine Leistungsbewertung nach messbaren oder anderweitig objektivierbaren Kriterien festgestellt werden.
In Krefeld entschieden sich Personalrat und Verwaltung für Einzel- oder Gruppenzielvereinbarungen zwischen Beschäftigten und Führungskraft. Dieses Verfahren soll auch in der neuen Dienstvereinbarung Bestand haben.
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