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Migration der Daten des Liegenschaftskatasters

Flurkarte, Amtliche Basiskarte und Bodenschätzungskarte

Die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters werden in einem bundesweit einheitlichen Datenmodell geführt. In den Jahren 2023 und 2024 wird das aktuelle Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1) auf ein neues Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2) umgestellt (migriert). In Nordrhein-Westfalen wird näheres dazu im Erlass über die Migration der Geobasisdaten der Landesvermessung und des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen in das neue Datenmodell (Geobasisdaten-Migrationserlass) geregelt.

Für die Vorbereitung und Durchführung der Migration sieht der Geobasisdaten-Migrationserlass eine maximale Zeitspanne von sechs Wochen vor. In diesem Zeitraum werden zunächst die bereits begonnenen Fortführungen abgeschlossen. Danach folgt die eigentliche Migration mit anschließender Prüfung der Daten.

Für die Stadt Krefeld ist zurzeit folgende grobe Zeitplanung vorgesehen:

  • Fortführungsstopp: 1. Quartal 2024
  • Geplante Aufnahme des Produktionsbetriebs: 1. Quartal 2024

Sobald konkrete Termine vorliegen, werden diese hier veröffentlicht.

Die geplanten Migrationszeitpunkte aller Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen werden von der Bezirksregierung Köln laufend aktualisiert und unter folgendem Link bereitgestellt: https://www.bscw.nrw.de/pub/bscw.cgi/9930456

Durch die Migration wird es in verschiedenen Bereichen zu Einschränkungen kommen:

Für Bürger
  • Produkte des Liegenschaftskatasters wie zum Beispiel Flurkarten können nur aus dem zu Beginn der Migration eingefrorenen Datenbestand erstellt werden. Es kann zu kurzzeitigen Ausfällen und längeren Bearbeitungszeiten kommen.
  • Eigentümerangaben der Grundbuchverwaltung werden während des tatsächlichen Migrationszeitraums nicht aktualisiert. Die Produkte „Flurstücks- und Eigentumsnachweis" sowie der „Bestandsnachweis" können daher nicht tagesaktuell erzeugt werden. Auch nach der Migration werden diese Auszüge übergangsweise nicht aktuell sein, da die während der Migration angefallenen Rückstände aufgeholt werden müssen.
  • Teilungsvermessungen und Gebäudeeinmessungen können während der Migration nicht übernommen werden. Es kommt daher zu erhöhten Bearbeitungszeiten.
Für Vermessungsstellen
  • Begonnene Liegenschaftsvermessungen müssen rechtzeitig vor der Migration zur Übernahme eingereicht werden. Sollte die Anzahl der Übernahmeanträge die Übernahmekapazität übersteigen, wird nach Antragseingang bearbeitet.
  • Während der Migration wird das Liegenschaftskataster nicht fortgeführt.
  • Die Reservierung von Punktnummern ist während der Migration nicht möglich.
  • Bestandsdatenauszüge beziehen sich auf den Stichtag, an dem mit der Migration begonnen wurde. Die Eigentümerangaben stimmen ab diesem Zeitpunkt nicht mit dem Grundbuch überein. Kurzzeitig werden keine Bestandsdatenauszüge erstellt werden können.
  • Nach Abschluss der Migration können Bestandsdaten nur noch im neuen Datenformat (GeoInfoDok 7.1.2) bereitgestellt werden. NAS-ERH-Dateien können nur noch im neuen Datenformat angenommen und verarbeitet werden.
NBA-Kunden
  • Während der Migration können NBA-Daten nicht bereitgestellt werden. Kurz vor Beginn der Migration erhalten Sie daher ein letztes Mal Daten im alten Datenmodell (GeoInfoDok 6.0.1).
  • Nach der Migration müssen die NBA-Verfahren neu aufgesetzt werden. Anschließend erfolgt eine Erstabgabe der Daten im neuen Datenmodell (GeoInfoDok 7.1.2), sobald die kundenseitige Software dieses Datenmodell unterstützt.

Kontakt

Liegenschaftskataster

Telefon: 0 21 51 / 86-3818

E-Mail: katasterauskunft@krefeld.de

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften (ZUFAHRT über Kimplerstraße)

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld