Inhaltsbereich

Grundwasser- und Oberflächenwassernutzung

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 11 Wasserhaushaltsgesetz

 

Leistungsinhalt

Für die Förderung von Grundwasser, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie für die Einleitung von Stoffen in diese Gewässer ist nach den Bestimmungen des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG) für bestimmte Benutzungen eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Gewässerbenutzungen sind nach §§ 8 und 9 WHG unter anderem folgende Tatbestände:

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
  • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
  • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässer
  • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser

Für die Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für private und gewerbliche Grundwasserentnahmen ist grundsätzlich die Untere Wasserbehörde im Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz zuständig. Die Zuständigkeit für die öffentliche Trinkwasserversorgung liegt bei der Oberen Wasserbehörde bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Grundwasserentnahme zur Bewässerung von privaten Gärten

Grundwasserentnahmen zur Bewässerung eigener privater Gärten sind genehemigungsfrei. Je nach Grundstückslage in einer festgesetzten Wasserschutzzone ist die Bohrung bei der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen und ggfs. nach der Wasserschutzgebietsverordnung genehmigungspflichtig.
Weitere Informationen bezüglich Wasserschutzzonen und Bohranzeigen finden Sie auf den Internetseiten der Unteren Wasserbehörde unter den Reitern Wasserschutzzonen und Erdaufschlüsse/Bohranzeigen.

 

Benötigte Unterlagen

Die Antragsformulare für einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8,9,10 und 11 WHG zur Entnahme von Grundwasser stehen weitere unten auf der Seite zur Verfügung.

Für nachfolgende Zwecke der Grundwasserentnahme liegen Antragsformulare vor:

  • Grundwasserabsenkungen im Rahmen von Bauvorhaben
  • für betriebliche Zwecke (zum Beispiel Kühl-, Brauchwasser)
  • für private Zwecke (bei Abgabe an Dritte, zum Beispiel Mieter)
  • für die landwirtschaftliche Berieselung

 

Antrag zur Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Bauvorhabens

Dem Antrag zur Grundwasserabsenkung im Rahmen eines Bauvorhabens sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:

  • Zeichnerische Darstellung der Maßnahme auf geeigneten Lageplan mit Kennzeichnung der Einleitstelle in das Gewässer bzw. in den Kanal (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Zeichnerische Darstellung über das Ausmaß des Absenktrichters (Reichweite) mit Kennzeichnung schützenswerter Güter und Objekte (bei postalischer Einreichnung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben über das Ausmaß der Wasserhaltung und deren mögliche Auswirkung auf den Wasserhaushalt (Ausmaß des Absenktrichters, Einwirkung auf Trinkwasserentnhame, Naturhaushalt, bauliche Anlagen, Verkehrsanlagen etc.) - hydrogeologischen Gutachten erforderlich
  • Erläuterungsbericht über eine eventuelle durchzuführende Beweissicherungsmaßnahme während der Wasserhaltung (Aufzeichnung Grundwasserstände, Gebäude, etc.)
  • Eigentumsnachweis oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Falls erforderlich, schriftliche Einwilligung des Grundstückseigentümers, auf dessen Grundstück das entnommene Grundwasser versickern soll
  • Bei Einleitung des Grundwasser in ein Gewässer oder in einen Regenwasserkanal ist eine Grundwasseruntersuchung vorzunehmen. Grundwasseruntersuchungen nach dem Parameterumfang (siehe "Downloads")

 

Antrag zur Grundwasserabsenkung für betriebliche Zwecke

Dem Antrag zur Grundwasserabsenkung für betriebliche Zwecke (z.B. Kühlwasser,Brauchwasser) sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500, M 1:1000 oder M 1:2000 mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen (bei postalischer Einreichnung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit
    • Beschreibung des Unternehmens
    • Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Brunnenstandorte nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator)
    • Angaben über Art und Leistung der eingesetzten Pumpen
    • Verwendungszweck des Wassers, Zusatz von Stoffen, Zustand und Verbleib des anfallenden Abwassers, Angaben untergliedert in Betriebseinheiten
    • Gesamtwasserbedarf und Bedarf pro Betriebseinheit in l/s, m3/h, m3/d,m3/a, einschließlich Erläuterung der Wasserbedargsermittlung sowie Wasserbedarf bei Spitzenlasten
    • Wasserbedarfsprognose mit Erläuterung
    • bereits durchgeführte und zukünftig geplante Maßnahmen zur Wassereinsparung
  • Lage im Wasser- oder Landschaftsschutzgebiet
  • Betriebliches Fließschema mit Darstellung des Wasserkreisläufe
  • Brunnenquerschnitt und Schichtverzeichnis
  • Eigentumsnachweise oder Einverständiniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe "Downloads")

 

Antrag zur Grundwasserabsenkung für private Zwecke

Dem Antrag zur Grundwasserabsenkung für private Zwecke sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500, M 1:1000 oder M 1:2000 mit Darstellung der Anlagen, die der Gewässerbenutzung dienen und Darstellung der Abwasseranlagen (bei postalischer Einreichnung Plan nicht größer DIN A0)
  • Erläuterungsbericht mit Angaben der Katasterbezeichnung der betroffenen Grundstücke, Nord- und Ostwerte der Entnahmestelle (und der Einleitstelle) nach dem UTM-Koordinatensystem (Universal Transverse Mercator) und zum Verwendungszweck des Wassers
  • Brunnenquerschnitt und Schichtverzeichnis
  • Zustand und Verbleib des anfallenden Abwasser
  • Eigentumsnachweise oder Einverständiniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe "Downloads")

 

Antrag zur Grundwasserabsenkung für landwirtschaftliche Berieselung

Dem Antrag zur Grundwasserabsenkung für landwirtschaftliche Berieselung sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:

  • Übersichtsplan M 1:25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500 bis M 1:1000 mit Eintragung der Entnahmestelle und der Beregnungsflächen (bei postalischer Einreichnung Plan nicht größer DIN A0)
  • Brunnenschnittzeichnung mit Aufbau
  • Eigentumsnachweise oder Einverständiniserklärung des Eigentümers
  • Brunnen- und Pumpenfragebogen zur Grundwasserförderung (siehe "Downloads")

 

Gebühren

Die Bearbeitungsgebühr für die wasserrechtliche Erlaubnis richtet sich nach der Entnahme- oder Einleitungsmenge, mindestens jedoch ist eine Gebühr von 200,00 Euro zu entrichten.

 

Hinweis

Bei einer Entnahme von mehr als 5000 Kubikmeter im Jahr wird gemäß dem Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) eine standortbezogene UVP-Vorprüfung und bei einer Entnahme von mehr als 100.000 Kubikmeter im Jahr eine allgemeine UVP-Vorprüfung erforderlich. Die entsprechende UVP-Vorprüfung ist vor einer wasserrechtlichen Erlaubvnis einzureichen. Eine vorheringe Kontaktaufnahme mit den Mitarbeitenden ist wünschenswert.

 

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Erteilung der Erlaubnis liegt nach Eingang aller erforderlichen Antragsunterlagen bei 1 bis 3 Monaten.

 

Formen der Antragstellung

Der Antrag zur wasserrechtlichen Erlaubnis ist schriftlich (digital oder in Papierform) beim Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen.