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Antrag nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler nach § 54 Absatz1 KrWG, für Sammler und Beförderer in Verbindung mit § 7 BefErlV
Für die Bearbeitung von Anzeigen nach § 53 und Erlaubnissen nach § 54 KrWG von Firmen, die ihren Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben, ist die Bezirksregierung Düsseldorf zuständig.
Bitte wenden Sie sich daher direkt an:
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 52
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Telefon: 02 11 / 475-0
Fax: 02 11 / 4 75 26 71
E-Mail: poststelle@brd.nrw.de
Internet: Bezirksregierung Düsseldorf, Abfallwirtschaft
Antragsunterlagen
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Für den Antragsteller (Firma):
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (firmenbezogen)*
- Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung einschließlich einer auf den Einsammlungs- und Beförderungsvorgang bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung
- Falls die Fahrzeuge nicht Eigentum der Firma sind, zusätzlich eine Kopie des Leasing- bzw. Mietvertrages
- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich einer Umwelthaftpflichtversicherung, soweit eine Zwischenlagerung oder eine andere, nicht zum Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll
- Umfang der Genehmigung
Für alle Betriebsinhaber, gesetzlichen Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer:
- polizeiliches Führungszeugnis*
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister*;
Für die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person und deren Vertreter:
- polizeiliches Führungszeugnis*
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister*
- Fachkundenachweise (Erläuterung unter dem nachfolgenden Punkt "Fach-und Sachkunde")
*Die Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister und das Polizeiliche Führungszeugnis müssen mit Belegart „für behördliche Zwecke" zur Vorlage bei der Stadt Krefeld, Fachbereich Umwelt, beantragt werden.
Auskünfte, die an Ihre Privat- oder Firmenanschrift gesandt werden, können nicht anerkannt werden!
Fach- und Sachkunde
Folgende Anforderungen werden an die Fach- und Sachkunde gestellt:
- während einer zweijährigen praktischen Tätigkeit erworbene Kenntnisse über Abfalltransporte und
- Teilnahme an behördlich anerkannten Lehrgängen
oder
- Abschluss eines naturwissenschaftlich/technischen Hochschulstudiums, technische FH-Ausbildung oder Meister oder kaufmännische Ausbildung auf relevantem Gebiet und
- einjährige praktische Tätigkeit und
- Teilnahme an behördlich anerkannten Lehrgängen
Die Lehrgänge sind vor Antragstellung und dann regelmäßig alle drei Jahre zu besuchen! Auch an das sonstige Personal werden Anforderungen an die Sachkunde im Rahmen einer betrieblichen Einarbeitung auf der Grundlage eines Einarbeitungsplanes gestellt, die der Behörde allerdings nur auf Anforderung nachzuweisen ist.
Formulare und Web-Portal für die Erlaubnis nach § 54 KrWG
Das Web-Portal, auf dem Sie die Erlaubnis nach § 54 KrWG beantragen können, steht Ihnen im Internet unter www.eAEV-Formulare.de kostenfrei zur Verfügung.
Formulare zur Beantragung der Erlaubnis nach § 54 KrWG in Papierform erhalten Sie zum Download auf der Internetseite der Bezirksregierung Düsseldorf unter http://www.brd.nrw.de/umweltschutz/abfallwirtschaft/index.jsp
Kontakt
Wichtig: Derzeit die Verwaltung bitte nur nach Terminvereinbarung aufsuchen!
Anschrift
Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz
Uerdinger Str. 204
47799 Krefeld
Downloads
- Beförderungserlaubnis - Vorzulegende Unterlagen (PDF 18 KB)
- Beiblatt zum Genehmigungsumfang zur Erlaubniss nach § 54 KrWG (PDF 33 KB)
- Nachweis ausreichender Berufserfahrung (PDF 39 KB)
- Informationsblatt für Krefelder Sammler, Beförderer, Makler und Händler von Abfällen zur Anzeige- und Erlaubnispflicht gemäß §§ 53 und 54 KrWG (PDF 67 KB)