Inhaltsbereich

Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern

Rechtliche Grundlage

§ 36 Wasserhaushaltsgesetz
§ 22 Landeswassergesetz

 

Leistungsinhalt

Die Errichtung oder wesentliche Veränderung von Anlagen in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern (zum Beispiel Gebäude, Brücken, Stege, Versorgungsleitungen) bedarf der Genehmigung nach § 22 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz) durch die Untere Wasserbehörde.

 

Benötigte Unterlagen

Das Antragsformular für einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung gemäß § 36 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 22 Landeswassergesetz für die Errichtung oder wesentliche Änderung einer Anlage in, an, über oder unter oberirdischen Gewässern steht weiter unten auf dieser Seite zur Verfügung.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen entweder digital oder postalisch (3-fache Ausfertigung) beizufügen:

  • Übersichtsplan M 1: 25.000 mit Kennzeichnung des Grundstücks der Maßnahme (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Lageplan M 1:500 mit Darstellung der Maßnahme (bei postalischer Einreichung Plan nicht größer DIN A0)
  • Angaben zu Materialien, Baustoffen und Boden
  • Angabe der Baukosten
  • Schnittzeichnungen (Längs- und Höhenschnitt, Draufsicht)
  • Eigentumsnachweise oder Einverständniserklärung des Eigentümers
  • Angaben zur Statik oder bauaufsichtliche Zulassung des Bauteils, Brücke, Überfahrt, etc.

 

Gebühren

Die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung ist gebührenpflichtig. Die Verwaltungsgebühr liegt bei 2 % der Höhe der Baukosten, mindestens jedoch 200,00 Euro.

 

Bearbeitungsdauer

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die Erteilung der wasserrechtlichen Genehmigung liegt nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen bei 1 bis 2 Monaten.

 

Formen der Antragsstellung

Der Antrag zur wasserrechtlichen Genehmigung ist schriftlich (digital oder in Papierform) beim Fachbreich Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen.

Kontakt

Philipp Weindorf

Telefon: 0 21 51 / 86-2418

E-Mail: philipp.weindorf@krefeld.de

Zimmer 1.08

Tanja Janssen

Telefon: 0 21 51 / 86-2416

E-Mail: tanja.janssen@krefeld.de

Zimmer 1.07

Thomas Trautmann

Telefon: 0 21 51 / 86-2465

E-Mail: thomas.trautmann@krefeld.de

Zimmer 1.07

Anschrift

Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz

Uerdinger Str. 202

47799 Krefeld

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