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Hausordnung Verwaltungsstandorte Am Hauptbahnhof 5 und Hansastraße 32
Hausordnung
§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für die Verwaltungsstandorte der Stadtverwaltung Krefeld Am Hauptbahnhof 5 und Hansastraße 32.
§ 2 Hausrecht
- Inhaber des Hausrechts ist der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld.
Die Ausübung des Hausrechts kann auf weitere Personen übertragen werden.
Die Ausübung des Hausrechts hat der Oberbürgermeister auf folgende Personen übertragen: Fachbereichsleitung Fachbereich Migration und Integration, den Abteilungsleitungen bzw. Stellvertretungen der Abteilungen Migration, Integration und Zentralbereich. Der beauftragte private Sicherheitsdienst unterstützt dabei.
§ 3 Allgemeine Bestimmungen
- Die in §1 genannten Verwaltungsstandorte sind ausschließlich zu ihren jeweiligen Öffnungszeiten für den Besucherverkehr geöffnet.
- Die Hausordnung ist für alle Personen verbindlich, die die Verwaltungsstandorte aufsuchen.
- Personen, die die Ruhe und Ordnung in den Verwaltungsstandorten stören, haben diese nach Aufforderung unverzüglich zu verlassen.
§ 4 Regeln für Zutritt und Aufenthalt
- Alle Personen haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Personen gefährdet, geschädigt, belästigt oder vermeidbar behindert werden oder Einrichtungen und Sachgegenstände beschädigt werden. Die Einhaltung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit ist verpflichtend.
- Erkennbar alkoholisierten oder unter Betäubungsmitteleinfluss stehenden Personen kann der Zutritt verweigert werden.
- Die Stadt Krefeld behält sich das Recht vor, bei Zutritt Einlasskontrollen durchzuführen. Die Kontrolle umfasst gegebenenfalls Einsichtnahme in Taschen und Gepäck sowie Kontrolle auf metallische Gegenstände mittels „Handscanner" (mobiler Handdetektor). Wird die Kontrolle verweigert, kann der Zutritt verwehrt werden.
- Sofern bei Zutritt durch das Personal oder den beauftragten Sicherheitsdienst Besucherausweise ausgehändigt wurden, sind diese sichtbar am Körper zu tragen.
- Jede Form von Belästigung, Beleidigung, Bedrohung, Diskriminierung, psychischer und physischer Gewalt ist zu unterlassen.
- Das Mitführen von Tieren ist für Besucher nicht gestattet. Ausgenommen sind Dienst-, Assistenz- und Begleithunde oder für einen solchen Zweck ausgebildete und berechtigte Tiere. Es muss vor Zutritt ein amtlicher Nachweis vorgelegt werden, dass es sich um ein für einen solchen Zweck ausgebildetes Tier handelt. Sofern ein nachgewiesener Bedarf vorliegt, müssen die Tiere kurz angeleint sein und bedürfen grundsätzlich der Aufsicht durch die zu betreuende Person.
- Das Rauchen innerhalb der Gebäude ist untersagt.
- Das Mitführen folgender Gegenstände ist untersagt:
Alkohol oder Drogen
Waffen (i.S. des Bundeswaffengesetzes in seiner jeweils geltenden Fassung) sowie sonstigen gefährliche Gegenständen, gleich welcher Art, sowie brennbaren und explosiven Stoffen. Als Waffen und gefährliche Gegenstände im Sinne dieser Hausordnung gelten insbesondere (aber nicht ausschließlich):
- Messer und Schwerter (auch Taschenmesser, Schweizer Messer oder Butterbrotmesser)
- Schusswaffen
- Spielzeugwaffen
- Schlagstöcke jeglicher Art
- Reizstoffsprühgeräte und sämtliche Abwandlungen davon
- Glasflaschen/Gegenstände aus Glas
- Spritzen und Betäubungsmittel jeglicher Art
- Spitze Gegenstände und Gegenstände mit Schneide jeglicher Art
- Werkzeuge, insbesondere Hämmer/Sägen und akkubetriebene Werkzeuge
- Elektroschocker
- Taschenlampen („Maglite") abseits von kleinen Schlüsselbundtaschenlampen
- Quarzhandschuhe und sämtliche Abwandlungen hiervon (schlagkraftverstärkende Handschuhe)
Dies gilt nicht für dienstlich veranlasstes Mitführen derartiger Gegenstände durch die Polizei, Ordnungs- und Sicherheitskräfte, das Zentrale Gebäudemanagement oder von der Stadt Krefeld beauftragte Unternehmen.
Spruchbänder, Flugblätter, Bilder, Plakate oder ähnliches, solange diese nicht ausdrücklich vom Inhaber des Hausrechts genehmigt sind.
Werbung, Druckschriften, Zeitschriften oder ähnliches, solange diese nicht ausdrücklich vom Inhaber des Hausrechts genehmigt sind. - Das Fotografieren, Filmen und Anfertigen von Bild und Ton, zum Beispiel mit Smartphones, ist vorher anzuzeigen und nur mit Genehmigung der für das Hausrecht Verantwortlichen und sowie der betroffenen Beschäftigten gestattet. Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn die Tätigkeit der Verwaltung und die Persönlichkeitsrechte der im Gebäude Anwesenden durch die Aufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
- Es ist untersagt, bauliche Anlagen, Mobiliar, sonstige Einrichtungen oder Wände sowie die Gebäude von außen zu bemalen oder zu bekleben oder anderweitig zu beschädigen.
- Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.
- Der Aufenthalt in den Gebäuden ist für Besucher nur während der Öffnungszeiten und zur Inanspruchnahme der zu erbringenden Aufgaben und Dienstleistungen der ansässigen Organisationeinheiten gestattet.
- Der Zutritt zu den Besprechungsräumen, Küchen, Personaltoiletten, Büros und Etagen, die nicht der Termin- oder Veranstaltungswahrnehmung dienen, ist nur den Mitarbeitenden der Stadt Krefeld erlaubt.
§ 5 Verstöße gegen die Hausordnung
- Personen, die den Dienstbetrieb stören und/oder den Anweisungen der mit der Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Bediensteten nicht nachkommen, kann der Zutritt und Aufenthalt zu den Gebäuden nach §1 verwehrt und ein Hausverbot ausgesprochen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn gegen die Regelungen nach §4 verstoßen wird.
- Bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung prüft die Stadt Krefeld ein Hausverbot sowie eine Strafanzeige. Verstößt eine Person gegen ein sie bestehendes Hausverbot, erfolgt ebenfalls eine Strafanzeige.
§ 6 Haftung
- Werden Schäden durch Besucher verursacht, haftet die verantwortliche Person für die Beseitigung.
§ 7 Ausnahmen und Einschränkungen sowie zusätzliche und ergänzende Anordnungen
- Der Oberbürgermeister oder von ihm beauftragte Personen können im Einzelfall Ausnahmen von den Regelungen dieser Hausordnung zulassen.
- Die aushängende Brandschutzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung sowie die Einhaltung der Flucht- und Rettungspläne im Notfall sind von dieser Hausordnung unberührt.
Diese Hausordnung tritt mit Wirkung vom 1. Mai 2025 in Kraft.
Der Oberbürgermeister der Stadt Krefeld
Frank Meyer
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Migration und Integration
Am Hauptbahnhof 5
47798 Krefeld