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Datenschutzerklärung für den Antrag auf Elterngeld

Die folgenden Informationen erläutern Art, Umfang und Zweck der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten sowie Ihrer diesbezüglichen Rechte im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Elterngeld.

1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist Stadt Krefeld, der Oberbürgermeister, Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, E-Mail: fb51@krefeld.de, Telefon: 0 21 51 / 86-3214, Fax: 0 21 51 / 86-3300.

2. Datenschutzbeauftragte/Datenschutzbeauftragter

Stadt Krefeld, Verwaltungssteuerung und -service‚ Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, E-Mail: datenschutz@krefeld.de, Telefon: 0 21 51 / 86-1997, Fax: 0 21 51 / 86-2110.

3. Verarbeitungszweck und Rechtsgrundlage

Ihre personenbezogenen Daten werden zur Bearbeitung Ihres Antrags auf Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erhoben und verarbeitet. Dies beinhaltet ggf. auch die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Durchführung von Erstattungsansprüchen anderer Sozialleistungsträger oder anderer Stellen sowie der Bekämpfung von Leistungsmissbrauch.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 35 Erstes Buch Sozialgesetzbuch, §§ 67 ff. Zehntes Buch Sozialgesetzbuch sowie dem BEEG.

4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind

  • die Bundeskasse zur Vornahme von Zahlungen auf das von Ihnen angegebene Empfängerkonto
  • die zuständige Krankenkasse (Krankenkassenmitteilung)
  • das zuständige Finanzamt (Progressionsbescheinigung)
  • Ihr Arbeitgeber (Arbeitszeit- und Arbeitsentgeltbestätigungen)
  • die für Sie zuständige Meldebehörde (Wohnsitzermittlung), soweit erforderlich

Auskünfte und Unterlagen, die die Verwaltung im Zusammenhang mit dem Verfahren nach dem BEEG über Sie erhalten hat, werden darüber hinaus an andere Stellen bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 69 Abs. 1 SGB X übermittelt. Empfänger können zum Beispiel die Arbeitsverwaltung und/oder die Sozialgerichte sein.

5. Speicherdauer

Ihre Daten werden grundsätzlich nicht länger gespeichert, als sie für die jeweiligen Verarbeitungszwecke benötigt werden. Eine darüberhinausgehende Speicherung erfolgt ausschließlich zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen. Diese können sich zum Beispiel aus der Bundes- oder Landeshaushaltsordnung, der Abgabenordnung oder dem Handelsgesetzbuch ergeben und bis zu zehn Jahre betragen.

6. Datenverarbeitung durch Dienstleister

Die von Ihnen erhobenen Daten werden durch den Dienstleister IT.NRW verarbeitet.

7. Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Land außerhalb der EU (Drittland)

Eine Übermittlung an ein Land außerhalb der EU (Drittland) erfolgt nicht.

Soweit ein grenzüberschreitendes Sozialleistungsverhältnis innerhalb der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft / Schweiz vorliegt, ist jedoch eine Übermittlung an die jeweiligen Kontaktstellen des Landes zur Abstimmung vor-geschrieben.

8. Betroffenenrechte gegenüber dem Verantwortlichen
a) Recht auf Auskunft

Sie haben das Recht, vom Verantwortlichen eine Bestätigung zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangen.

b) Recht auf Berichtigung/Vervollständigung

Wenn Sie uns aufzeigen, dass die bei der Elterngeldstelle verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, berichtigen oder vervollständigen wir diese nach Bekanntwerden unverzüglich.

c) Recht auf Löschung

Wenn Sie uns aufzeigen, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, veranlassen wir unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten. Genauso werden Daten gelöscht, die zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Bitte beachten Sie hierzu die. Ausführungen zur Speicherdauer (Nummer 7).

d) Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Dies kommt z. B. dann in Betracht, wenn die Elterngeldstelle die Daten nicht mehr länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen und eine Löschung der Daten Ihre schutzwürdigen Interessen beeinträchtigen würde.

e) Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen. Im Falle eines Widerspruchs werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung dieser Daten nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen. Wir dürfen Ihre personenbezogenen Daten auch dann trotz Ihres Widerspruchs weiterverarbeiten, wenn dies der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass Sie nur dann Elterngeld erhalten oder behalten können, wenn Ihre personenbezogenen Daten genutzt und weitergeleitet werden dürfen.

9. Beschwerderecht

Sie haben Beschwerderecht bei einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde. Die für die Bearbeitung Ihres Antrags zuständige Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Postfach 200444, 40102 Düsseldorf.

10. Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung

Wenn Sie Elterngeld beantragen oder von der Elterngeldstelle erhalten, sind Sie nach dem Sozialgesetzbuch zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben müssen, ebenso Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Zu den Mitwirkungspflichten zählt auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen. Wenn Sie dies nicht beachten, kann das dazu führen, dass Sie kein Elterngeld erhalten können oder bereits erhaltenes Elterngeld zurückzahlen müssen.