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Umfrage in Krefeld zu Ladenmieten beginnt im Dezember

Veröffentlicht am: 22.12.2021

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Krefeld beginnt im Dezember mit einer Untersuchung der Geschäfts- und Wohnraummieten im Kerngebiet der Innenstadt. Dazu erhalten Betriebsinhaber sowie Eigentümer einen Fragebogen zugesandt. Auf diese Weise kommt der Gutachterausschuss seiner Tätigkeit nach, regelmäßig Bodenrichtwerte zu ermitteln und diese anschließend zu veröffentlichen. Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für einen Quadratmeter Boden. Diese werden in der Regel aus Grundstücksverkäufen abgeleitet und sorgen für Transparenz auf dem Immobilienmarkt.

Da in der innerstädtischen Lage ein geringer Grundstücksverkehr herrscht, sind für die Ableitung der Bodenrichtwerte andere Größen heranzuziehen. Der Gutachterausschuss greift hier auf Mieten zurück. Die Praxis zeigt, dass sich Richtwerte in Innenstädten erfahrungsgemäß gut durch Geschäfts- und Wohnraummieten ableiten lassen, die dem Gutachterausschuss allerdings nicht umfassend und aktuell vorliegen. Je genauer ein Bodenrichtwert ermittelt wird, desto sicherer sind auch die Ergebnisse bei der Immobilienwertermittlung.

Außerdem gewinnen Bodenrichtwerte durch die anstehende Grundsteuerreform an zusätzlicher Bedeutung. Die Grundsteuer soll ab dem 1. Januar 2022 wertabhängig erhoben werden, wobei es dann unter anderem auf Faktoren wie den Bodenrichtwert ankommen wird. Dies ist nicht nur für die Grundstückseigentümer, sondern auch für die Mieter von Interesse, da die Grundsteuer umlagefähig ist.

Es wird garantiert, dass alle Angaben im Fragebogen unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes streng vertraulich behandelt und ausschließlich für die gesetzlichen Aufgaben des Gutachterausschusses verwendet werden. Sie werden keinem Dritten zugänglich gemacht, in anonymisierter Form ausgewertet und danach vernichtet. Eventuelle Veröffentlichungen oder Auswerteergebnisse werden keinen Rückschluss auf Einzelobjekte zulassen.

 

 

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