Inhaltsbereich
Thermografiedrohne soll Jungwild vor Mäh-Tod schützen
Veröffentlicht am: 04.07.2023
Martina Borgmann von der Kreisjägerschaft sowie Sabrina Scholl und Torger Kugler vom Umweltamt suchen die Felder vor dem Abmähen mit der Thermografiedrohne ab.
Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation, Andreas Bischof
Thermografiedrohne für zahlreiche Einsatzmöglichkeiten
Der Fachbereich Umwelt und Verbraucherschutz der Stadtverwaltung Krefeld hat als Schutzmaßnahme für Jungtiere wie Rehkitze, Fasanenküken oder Junghasen sowie für zahlreiche weitere Einsatzmöglichkeiten eine Thermografiedrohne angeschafft. Die Drohne kann vor Abmähen eines Feldes eingesetzt werden, um im Feld versteckte Tiere zu entdecken. Gemeinsam mit den ortsansässigen Jägern und Vertretern der Kreisjägerschaft Krefeld hat die Stadt Krefeld in den vergangenen Wochen erstmals diese Wärmebilddrohne eingesetzt. Die vorläufige Bilanz: Alleine im Zeitraum der ersten Einsatzwoche konnten durch den Drohneneinsatz insgesamt 16 Rehkitze und mehrere Dutzend junge Fasane gefunden werden. Eine zweite Drohne soll nun für die in Krefeld ansässige Wildtier-Hegegemeinschaft, in der sich die Jagdpächter seit diesem Jahr erstmalig zusammengeschlossen haben, angeschafft werden.
Drohne effizient einsetzen
Nach mehreren Unfällen mit Wildtieren im vergangenen Jahr hatte sich der Fachbereich Umwelt intensiv mit den Einsatzmöglichkeiten einer Thermografiedrohne befasst und dazu den fachlichen Austausch mit dem Smart-City-Team bei der Stadtverwaltung gesucht. „Moderne Technik schützt an dieser Stelle wertvollen Tierbestand. Wir gehen als Stadtverwaltung mit der Zeit und setzen künftig zum Schutz der Wildtiere spezielle Thermografiedrohnen ein", sagt Umweltdezernentin Sabine Lauxen. „Die Geräte werden auch an anderer Stelle in der Stadtverwaltung zum Einsatz kommen können. Wichtig ist uns, dass wir die Drohnen effizient einsetzen und dass wir fortlaufend mit allen beteiligten Akteuren dazu im Austausch bleiben."
Rehkitze haben keinen Fluchtinstinkt
So funktioniert der Tierschutz per Thermografiedrohne: Wird ein Tier - zum Beispiel Rehkitz oder Junghase - durch die Luftaufnahme im hohen Gras der Felder und Wiese identifiziert, können die Jagdaufseher die Stelle aufsuchen und das Tier aus dem Feld treiben oder unter Einsatz von Handschuhen das Tier aus dem Feld tragen. So wird verhindert, dass die Rehkitze oder weitere Tiere durch die Mähmaschinen oder Schneidwerke erfasst werden und sich verletzten oder verenden. Anders als ausgewachsene Rehe haben die Rehkitze keinen Fluchtinstinkt, sondern fallen bei Bedrohung in eine Schockstarre. Sie sind unfähig zur Flucht, kauern sich ins hohe Gras und sind auch für das menschliche Auge nur schwer erkennbar. Viele Landwirte in Krefeld zeigen große Bereitschaft, sich für den Tier- und Naturschutz einzusetzen. Die Landwirte haben die Pflicht, das Möglichste dafür zu tun, dass durch die landwirtschaftlichen Arbeiten keine Wildtiere zu Schaden kommen. Zusätzlich sieht das Landesnaturschutzgesetz vor, dass in vielen Fällen von innen nach außen gemäht werden muss. Die Drohne bietet darüber hinaus eine Möglichkeit zur zusätzlichen Minimierung des Risikos.
Smart-City-Programm
Die Anschaffung einer Thermografiedrohne ist für den einzelnen Landwirt kaum finanzierbar, aus Naturschutzaspekten aber äußerst sinnvoll. Deshalb hat sich der Fachbereich Umwelt zur Anschaffung der Drohne entschieden und setzt sie im engen Austausch mit den Jagdpächtern sowie den Landwirten ein. Die Beschaffung wurde mit Mitteln aus dem Smart-City-Programm ermöglicht. „Smart Krefeld soll digitale Potenziale für die Stadt Krefeld erschließen", erklärt Eckart Preen als Dezernent für unter anderem den Bereich Digitalisierung. „Daher unterstützen wir innovative Ideen mit Mitteln aus dem Innovationsbudget, um die Arbeit und Ziele der städtischen Fachbereiche mit digitalen Möglichkeiten zu unterstützen, in diesem Fall im Handlungsfeld Umwelt und Klima."
Lagebild aus der Luft
Auch weitere Verwendungsmöglichkeiten der Thermografiedrohne ergeben sich: So kann das Gerät verwendet werden, um Monitoringmaßnahmen und Brutkartierungen von bestandsgefährdeten Tierarten wie Kiebitz oder Feldlerche vorzunehmen. Zudem kann die Identifizierung von invasiven Tierarten damit vorgenommen werden. Mithilfe der Drohne wird es außerdem möglich sein, in bestimmten Gefahrensituationen ein Lagebild aus der Luft zu erhalten, etwa bei Austritt von wassergefährdenden Stoffen nach einem Unfall, bei Niedrigwasserständen und daraus resultierender Gefährdung der Fischpopulation sowie bei einer Havarie großtechnischer Anlagen im Zuständigkeitsbereich der Emissionsschutzbehörde. Auf dem Wege der Amtshilfe kann die Drohne auch bei einer Vermisstensuche eingesetzt werden.
EU-Drohnenverordnung
Die Stadtverwaltung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der private Einsatz von Drohnen neben der EU-Drohnenverordnung und der Luftverkehrsordnung auch kommunal durch den Landschaftsplan der Stadt Krefeld in Bezug auf die Ge- und Verbote in Naturschutzgebieten, in Landschaftsschutzgebieten sowie in geschützten Landschaftsbestandteilen zu beachten ist. In allen drei Gebietskategorien besteht ein Verbot, Drohnen steigen zu lassen. Es bedarf einer Ausnahmegenehmigung des Fachbereiches Umwelt und Verbraucherschutz. Ansprechpartner für Fragen sind die dort die Mitarbeitenden der Unteren Naturschutzbehörde unter Telefon 0 21 51 / 86 44 29 oder per E-Mail an naturschutz@krefeld.de.