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Stadt Krefeld sucht Bewerber für das Schöffenamt

Veröffentlicht am: 26.01.2023

Symbolbild. Foto: pixabay
Symbolbild.
Foto: pixabay

Ab 2024 können Schöffen für fünf Jahre tätig sein

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Schöffen für das Amts- und Landgericht sowie für das Jugendschöffengericht und die Jugendstrafkammer für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Bewerben können sich Personen, die nach erfolgter Wahl am Amtsgericht und Landgericht Krefeld als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Eine Vorschlagsliste für die Neuwahl wird von der Stadt Krefeld erstellt und vom Rat und Jugendhilfeausschuss beschlossen. Aus diesen Vorschlägen wählt dann der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Krefeld in der zweiten Jahreshälfte die erforderliche Anzahl an Haupt- und Ersatzschöffen am Amts- und Landgericht sowie für das Jugendschöffengericht und die Jugendstrafkammer.

Deutsche Staatsangehörige im Alter zwischen 25 und 69 Jahren werden gesucht

Gesucht werden Personen, die in Krefeld wohnen und am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind nur deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfende, Strafvollzugsbedienstete) und Religionsdienende sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, also das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Sie müssen Beweise würdigen und die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, kann aus beruflicher Erfahrung oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Informationen gibt es im Internet

Informationen gibt es per E-Mail an schoeffen@krefeld.de, unter Telefon 0 21 51 / 86 0 oder im Internet unter www.krefeld.de mit dem Suchwort Schöffen. Bewerbungen für Erwachsenenschöffen sollen an den Fachbereich Recht der Stadtverwaltung per E-Mail an schoeffen@krefeld.de, für Jugendschöffen an den Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung oder per E-Mail an jugendschoeffen@krefeld.de gerichtet werden.