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Neues Alkoholverbot und weitgehendes Bettelverbot vorgestellt

Veröffentlicht am: 05.12.2022

So könnte das geplante Schild zum Alkoholverbot aussehen, das an vielen Bereichen in Krefeld aufgestellt wird.  Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
So könnte das geplante Schild zum Alkoholverbot aussehen, das an vielen Bereichen in Krefeld aufgestellt wird.
Foto: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation

Wesentlicher Teil des Stärkungspakets

Die Krefelder Stadtverwaltung will mit einem Alkoholverbot und einem weitgehenden Bettelverbot die Entwicklung der Innenstadt deutlich voranbringen. Die Verwaltung setzt damit einen wesentlichen Teil des Stärkungspakets Innenstadt um. Grundlage dieses Konzeptes bleibt das Zusammenspiel von „Handeln und Helfen", also der Gleichklang von sozialen Hilfsmaßnahmen und ordnungspolitischen Ansätzen. In einer Pressekonferenz haben Oberbürgermeister Frank Meyer und Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian die geplante Ausgestaltung des Alkoholverbots und des weitgehenden Bettelverbots vorgestellt. Beide Maßnahmen werden auch in einer Sonderausschuss-Sitzung am Dienstag, 6. Dezember, um 18 Uhr im Seidenweberhaus, Theaterplatz 1, sowie im Stadtrat am Mittwoch, 7. Dezember, um 17 Uhr ebenfalls im Seidenweberhaus präsentiert und zur Abstimmung vorgelegt.

Oberbürgermeister Meyer: Maßnahmen sollen Innenstadt helfen

Oberbürgermeister Frank Meyer betonte, dass die Stadtverwaltung konsequent daran arbeite, die Vorschläge aus dem Stärkungspaket umzusetzen. Das Alkoholverbot sowie das weitgehende Bettelverbot seien wesentliche Teile des Paketes. „Viele Dinge aus diesem Paket sind bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Es wird auch noch weitere Maßnahmen geben, die der Innenstadt helfen. So werden wir zum Ende des Jahres den Kommunalen Ordnungsdienst deutlich auf dann 48 Stellen aufgestockt haben. Das ist ein sehr großer Schritt und hilft, die vorgeschlagenen Maßnahmen auch zu kontrollieren." Frank Meyer stellte zudem heraus, dass ein besonderer Fokus beim Alkoholverbot und weitgehenden Bettelverbot auf der Innenstadt liege. Mit der Eröffnung eines Drogenhilfezentrums sowie mit weiteren Maßnahmen im Handlungsfeld Soziales würden viele Hilfsangebote für die Szene der Suchtkranken und Obdachlose geschaffen. Damit seien auch Verpflichtungen verbunden. Es sei nicht mehr zu dulden, wenn bestimmte Personengruppen sich in Krefeld nicht an die aufgestellten Regeln hielten.

Hier soll das Alkoholverbot greifen

Kämmerer Ulrich Cyprian stellte für die beiden Maßnahmen Alkoholverbot und weitgehendes Bettelverbot die konkret geplanten Schritte dar. Das Alkoholverbot wird in Krefeld konkret so ausgestaltet, dass um zahlreiche Einrichtungen und Plätze in Krefeld im Umkreis von 100 Metern kein Alkohol getrunken werden darf. Die Stadtverwaltung ändert dafür die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV). Künftig soll in Krefeld rund um öffentliche Gebäude mit regelmäßiger Präsenz von Kindern und Jugendlichen - dazu zählen Spielplätze und Spielpunkte, Kindertageseinrichtungen, Schulen und Jugendfreizeiteinrichtungen - und Orte wie Kultureinrichtungen und der Hauptbahnhof kein Alkohol mehr öffentlich konsumiert werden darf. Diese Maßnahme soll - stadtweit - insbesondere dem stärkeren Schutz von Kindern und Jugendlichen dienen. Ausnahmen sind zugelassene Freischankflächen etwa von Gastronomiebetrieben, bestimmte Veranstaltungen sowie die Termine Karneval und Silvester.

Ordnungsdezernent Cyprian: Evaluation als Teil des Konzeptes

Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian betonte: „Wir reagieren damit auf die gegenwärtige Problemlage und verschärfen in einem ersten Schritt die Ordnungsbehördliche Verordnung, um ein möglichst wirksames Alkoholverbot in der Innenstadt zu erreichen." Die Kontrollintensität in den entsprechenden Bereichen - mit einem Schwerpunkt auf der Innenstadt - werde deutlich erhöht. Die Verwaltung werde außerdem Beschwerde-Zahlen erfassen und evaluieren, um zu prüfen, ob durch alkoholbedingte Störungen ständige und konkrete Gefahren für andere Rechtsgüter entstehen. „In diesem Fall wäre auch ein weitergehendes Alkoholverbot per Allgemeinverfügung juristisch möglich", betont Ulrich Cyprian.

So soll das Bettelverbot greifen

Beim Bettelverbot sollen künftig für den Bereich Innenstadt - innerhalb der vier Wälle - besondere Regeln gelten. Dort wird lediglich stilles Betteln erlaubt sein. Aktives Betteln hingegen wird dort verboten. Für diesen Schritt soll eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen werden. Generell wird in Krefeld der Katalog der verbotenen Bettelformen erweitert. Bereits aktuell ist das aggressive Betteln in Krefeld verboten. Untersagt werden soll mit einer Änderung der OBV künftig generell in der gesamten Stadt das bandenmäßige organisierte Betteln, das Betteln durch Vortäuschen von nicht vorhandenen körperlichen Behinderungen oder Krankheiten sowie persönlichen Notlagen, das Betteln durch Vortäuschen von künstlerischen Darbietungen mit nicht gebrauchsfähigen Musikinstrumenten, das Betteln in Begleitung von Kindern und Jugendlichen und durch Kinder und Jugendliche selbst sowie das Betteln unter Zuhilfenahme von Tieren.

Ordnungsdezernent Ulrich Cyprian erklärte, dass für die Innenstadt weitergehende Maßnahmen als die alleinige Änderung der OBV nötig seien. Es gebe aus dem Stadtzentrum deutlich mehr Beschwerden. Das Verbot des aktiven Bettelns in der Innenstadt soll montags bis samstags, von 10 bis 20 Uhr sowie an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 18 Uhr gelten.

 

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