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Neue Stellplatzsatzung ist Thema in den Bezirksvertretungen

Veröffentlicht am: 17.01.2023

Foto: Planetfox / Pixabay
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Die Stellplatzsatzung ist ab dem 17. Januar Thema in den Bezirksvertretungen

Mit der Änderung der Bauordnung NRW wurden die gesetzlichen Vorgaben für Stellplätze neu definiert. Die Stadt nutzt die Chance, um mit der Stellplatzsatzung, der „Satzung der Stadt Krefeld über die Herstellung von Kfz-Stellplätzen und Garagen sowie von Abstellplätzen für Fahrräder", die Anforderungen an Anzahl, Größe und Beschaffenheit von Auto- und Fahrradstellplätzen verbindlich zu regeln und hiermit einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung einer lebenswerten Stadt zu leisten. Die Stellplatzsatzung ist ab Dienstag, 17. Januar, Thema in den Bezirksvertretungen. Im März kommt sie vorberatend in den Planungsausschuss und beschließend in den Rat.

Auch die Förderung des Radverkehrs ist wichtig

„Als Stadtverwaltung möchten wir die Verkehrswende erfolgreich meistern. Die Stellplatzsatzung ist dafür ein wichtiger Schritt. Ziel ist es, die Herstellung von neuen Stellplätzen auf das notwendige Maß zu reduzieren und Anreize dafür zu schaffen, alternative, zukunftsfähige Mobilitätsmaßnahmen zu fördern", erklärt Dezernent Marcus Beyer. „Dazu können zum Beispiel Sharing Angebote oder das Angebot von Zeitkarten für den Öffentlichen Verkehr gehören. Auch die Förderung des Radverkehrs ist wichtig - die Schaffung von Fahrradstellplätzen ist deswegen genauso Thema."

Wichtige Regelungen sind der "ÖPNV-Bouns" und der "Lagebonus"

Die Stellplatzsatzung wird erstmalig in Krefeld umgesetzt und gilt für alle neuen Bauvorhaben sowie für Umbauten oder Nutzungsänderungen bei bestehenden Gebäuden. Wichtige Regelungen sind der „ÖPNV-Bonus" und der „Lagebonus". Befindet sich ein Bauvorhaben zum Beispiel in der Nähe eines Haltepunktes für Busse oder Bahnen sinkt die Anzahl der notwendigen Stellplätze - das regelt der „ÖPNV-Bonus".

Wird ein Bauvorhaben umgesetzt, müssen zukünftig nur noch 25 Prozent der sonst notwendigen Stellplätze geschaffen werden

Für den Lagebonus wird das Stadtgebiet in vier Gebietszonen unterteilt, die sich aus der Lage, der Bebauungsdichte, der Struktur und der Nutzungsdichte ergeben. Innerhalb der vier Wälle sowie im Bereich hinter dem Südwall bis zum Hauptbahnhof gelten als „Zone 0" besondere Regelungen. Wird ein Bauvorhaben umgesetzt, müssen zukünftig nur noch 25 Prozent der sonst notwendigen Stellplätze geschaffen werden. Diese dürfen ausschließlich in Tiefgaragen angeboten werden. Ein wichtiger Baustein zur Förderung von Wohnen, insbesondere in der Innenstadt, ist darüber hinaus auch der Verzicht auf die Herstellung von Stellplätzen, wenn ein Dachgeschoss aus- oder umgebaut wird.

Ziel ist es, durch die neue Satzung dauerhaft die Wohn- und Aufenthaltsqualität in den Quartieren zu steigern. Einsehbar ist die Stellplatzsatzung als Vorlage im Ratsportal der Stadt unter www.ris.krefeld.de.

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