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Maskenpflicht in Fußgängerzonen und auf Wochenmärkten gilt ab 16. Oktober
Veröffentlicht am: 15.10.2020
Die Stadt Krefeld hat in einer Allgemeinverfügung das verpflichtende Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Fußgängerzonen und auf den Wochenmärkten geregelt. Der Inzidenzwert ist für inzwischen auf über 35 geklettert, liegt laut Robert-Koch-Institut am Donnerstag aktuell bei 38. Im Krefelder Amtsblatt ist jetzt die Allgemeinverfügung veröffentlicht worden. Ab Freitag, 16. Oktober 2020, ist sie gültig. Wörtlich heißt es darin: "§ 3 In allen Fußgängerzonen und auf allen Wochenmärkten ist eine Mund-Nase-Bedeckung (z.B. Alltagsmaske, Schal oder Tuch) zu tragen." Ferner wird in diesem Sonder-Amtsblatt auch geregelt, dass Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen verboten sind. Die Maskenpflicht für Fußgängerzone und Wochen-märkte ist mit dem Landeszentrum Gesundheit unter Beteiligung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Bezirksregierung Düsseldorf abgestimmt worden.
Computer-Rendering des SARS-CoV-2-Virus. Foto: CDC/ Alissa Eckert, MS; Dan Higgins, MAM / Public domain
In geschlossenen Räumen ist bei Konzerten und Aufführungen, Veranstaltungen und Versammlungen nunmehr das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz erforderlich. Dasselbe gilt für die Zuschauer von Sportveranstaltungen in geschlossenen Räumen.