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Jugendschutz und Karneval
Veröffentlicht am: 02.06.2022
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Vor den „tollen Tagen" erinnert der städtische Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung alle Eltern, Veranstalter und Einzelhändler daran, auch und gerade im Karneval die Vorschriften zum Jugendschutz zu beachten. Feste, Bälle, Discos und Partys werden im Karneval für alle Altersgruppen angeboten. Kinder und Jugendliche nehmen gemeinsam mit ihren Eltern, oft aber auch alleine daran teil. Egal wie, Erwachsene sind immer beteiligt. Kinder und Jugendliche lernen aus dem Verhalten Erwachsener und orientieren sich daran. Sie sehen Erwachsene als Vorbild, ahmen nach, lassen sich verleiten. Dabei kann Frohsinn schnell zum Leichtsinn werden. Auskünfte über die Jugendschutzbestimmungen geben gibt Scarlett Kaulertz unter Telefon 0 21 51 / 86 33 59 oder per E-Mail an scarlett.kaulertz@krefeld.de. Bei ihr ist auch die Broschüre „Karneval und Jugendschutz" erhältlich, die vor allem für Karnevalsvereine und Veranstalter entwickelt wurde.
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