Inhaltsbereich

Grundbesitzabgaben-Bescheide werden verschickt

Veröffentlicht am: 12.01.2022

Die Stadtverwaltung Krefeld hat jetzt die Grundbesitzabgaben-Bescheide, darunter fallen die Grundsteuer, Gebühren für Abfallbeseitigung sowie Straßenreinigung und Winterdienst, für das Jahr 2022 vorbereitet. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden für 2022 gegenüber dem Vorjahr unverändert auf 265 beziehungsweise 533 vom Hundert der Steuermessbeträge festgesetzt. Die Bescheide werden ab Donnerstag, 13. Januar, per Post verschickt.

Für die Umsetzung des neuen Grundsteuerreformgesetzes ist eine Frist bis Ende 2024 vorgesehen

Bei der Festsetzung der Grundsteuer finden im Sinne des zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Grundsteuerreformgesetzes weiterhin die der Steuerbehörde bekannten Besteuerungsgrundlagen Anwendung. Für die Umsetzung des neuen Rechts sieht das Gesetz eine Frist bis Ende 2024 vor. Die Verwaltung bittet vor diesem Hintergrund darum, von Widersprüchen gegen die festgesetzte Grundsteuer abzusehen, da diese als unbegründet zurückzuweisen wären.

Im Laufe des Jahres 2022 beginnt die Finanzverwaltung NRW mit der Ermittlung von Grundsteuerwerten, die Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 sein werden. Den Grundbesitzabgabenbescheiden wird als Anlage eine Information der Finanzverwaltung zum Verfahrensablauf beigefügt. Anders als in den Vorjahren erhalten daher alle Steuerpflichtigen einen Bescheid mit dem Informationsblatt der Finanzverwaltung NRW. Auf die Festsetzung der Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung wird einmalig verzichtet.

Änderungen wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und Adressänderungen, die der Verwaltung nach dem 26. November 2021 bekannt geworden sind, konnten aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2022 nicht mehr verarbeitet werden. Diese Änderungen werden über den ersten Änderungsbescheid im neuen Jahr berücksichtigt.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur Grundsteuer und zu den Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren können im Internet unter www.krefeld.de/de/finanzservice/grundbesitzabgaben-grundsteuer/ und unter www.krefeld.de/de/finanzservice/grundbesitzabgaben-gebuehren-fuer-strassenreinigung-winterdienst-und-abfallbeseitigung/ aufgerufen werden. Formulare können auch per Post, Fax oder Anruf angefordert werden.

Da insgesamt rund 80.000 Bescheide verschickt werden, bittet die Verwaltung um Verständnis dafür, dass die telefonische Erreichbarkeit der Steuerabteilung unmittelbar nach Bekanntgabe eingeschränkt ist und einzelne Rufnummern eventuell nicht sofort erreichbar sind. Es empfiehlt sich, weitere Kommunikationswege wie Telefax, Post oder E-Mail an grundsteuer@krefeld.de zu wählen.