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Frank Meyer: „Ich sehe es als meine Pflicht an, Haltung zu zeigen“
Veröffentlicht am: 17.03.2025
Wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf mitgeteilt hat, wurde einer Klage des AfD-Ratsherrn Dr. Martin Vincentz gegen Oberbürgermeister Frank Meyer am 14. März stattgegeben. Es ging dabei um zwei Äußerungen bei der Ratssitzung am 7. Februar 2024. Das Gericht war der Meinung, zwar dürfe Frank Meyer als Mitglied des Rates am politischen Diskurs teilnehmen, doch dürfe er sich nicht in seiner Funktion als Ratsvorsitzender auf diese Weise äußern. Dazu nimmt Frank Meyer wie folgt Stellung: „Wenn das Gericht der Meinung ist, dass die Äußerungen aus formalen Gründen rechtswidrig waren, muss ich das vorbehaltlich der schriftlichen Urteilsbegründung so akzeptieren. Inhaltlich stehe ich nach wie vor voll hinter dem, was ich gesagt habe. Ich sehe es als meine Pflicht und Verantwortung an, die Demokratie zu schützen und gegen eine Partei klar Haltung zu beziehen, die in Teilen rechtsextrem und verfassungsfeindlich ist."
Anlass für die Debatte war seinerzeit ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und Freie Wähler sowie mehreren Einzelvertretern mit dem Titel „Krefeld schützt und braucht Menschen mit Migrationshintergrund". Der Antrag war eingebracht worden, nachdem unter anderem in Krefeld zahlreiche Menschen für Demokratie, Rechtsstaat und eine vielfältige Gesellschaft demonstriert hatten. Im Zuge der Ratsdebatte gab es mehrere Redebeiträge unterschiedlicher Fraktionsvertreter, die sich gegen die AfD, ihre Programmatik und politischen Vertreter richteten. Der AfD-Fraktionsvorsitzende Vincentz wies die Angriffe zurück, bezeichnete sie als „unwürdig" und rief die Ratsmitglieder zur Mäßigung auf. Daraufhin positionierte sich Frank Meyer in einer Stegreifrede zugunsten des interfraktionellen Antrags.
Er warf Martin Vincentz vor, bewusst eine Opferrolle einzunehmen, und unterstrich seine These mittels verschiedener Einlassungen von AfD-Politikern. Wörtlich sagte er: „Das ist der Boden, auf dem Ihre Saat aufgeht, und Sie versuchen, dies hier zu dekontextualisieren und in einen anderen Zusammenhang zu stellen und haben tatsächlich auch noch die Frechheit, anders kann ich es gar nicht sagen, dabei auf diejenigen zu zeigen, die dies kritisieren." Der Ausdruck „Frechheit" wurde im Nachgang vom Gericht bemängelt, zusammen mit der Feststellung, dass niemand im Krefelder Stadtrat mit der AfD Politik machen wolle.
Frank Meyers Anwälte hatten unter anderem geltend gemacht, dass es zum verfassungsrechtlichen Auftrag des Staates und seiner Amtsträger gehöre, „die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren und aktiv für sie einzutreten". Frank Meyer habe deutlich Stellung bezogen „gegen verharmlosende, teils geschichtsvergessene und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zuwiderlaufende Äußerungen" von AfD-Politikern: „Der Beklagte war zu den angegriffenen Äußerungen nicht nur berechtigt, er durfte sich dazu gar verpflichtet fühlen". Die Grundsätze von Neutralität und Sachlichkeit seien im vorliegenden Fall nicht anzuwenden, da sich Frank Meyer erkennbar nicht als Sitzungsleiter, sondern als normales Ratsmitglied geäußert habe, so die Anwälte weiter. Im „politischen Meinungskampf", der im Stadtrat ausgetragen werde, müsse sich der Kläger Vincentz auch emotionale Äußerungen gefallen lassen.