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B-Plan ändert Zweckbestimmung für Drogenhilfezentrum-Entwicklung
Veröffentlicht am: 26.08.2022
Der B-Plan rund um das Drogenhilfezentrum ist Thema in der nächsten Sitzung des Krefelder Stadtrats.
Bild: Stadt Krefeld, Presse und Kommunikation
Keine zusätzliche Bebauung gegenüber rechtskräftigem Bebauungsplan
Der Krefelder Stadtrat befasst sich in seiner Sitzung am 14. September 2022 (17 Uhr, Seidenweberhaus) mit den Stellungnahmen und dem Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nummer 459 für den Bereich Hansastraße / Mariannenstraße / Schwertstraße / beiderseits Philadelphiastraße / Voltastraße / Bundesbahn. Der B-Plan sieht keine zusätzliche Bebauung gegenüber der bereits rechtskräftigen Version und damit gegenüber dem Bestand vor, lediglich die Zweckbestimmung wird geändert. Zuvor wird die Bezirksvertretung Mitte in der Sitzung vom 1. September (17 Uhr, VHS-Haus) über die B-Plan-Änderung in Kenntnis gesetzt, vorberatend tagen zum Thema der Planungsausschuss am 6. September (17 Uhr, Yayla-Arena) und der Haupt- und Beschwerdeausschuss vor der Ratssitzung am 14. September (16 Uhr, Seidenweberhaus).
Rückblick: Das ist bereits entschieden
In der Sitzung vom 10. Februar hatte der Stadtrat entschieden, dass an der Schwertstraße 80 ein städtisches Drogenhilfezentrum (DHZ) mit Drogenkonsumraum, Tagesaufenthalt Café Pause und niedrigschwelligem medizinischem Angebot installiert werden soll. Ziel der Änderung des Bebauungsplans ist es, nun die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung eines Drogenhilfezentrums zu schaffen. Nach der Offenlage im Juli und den eingebrachten Stellungnahmen bietet die nun erstellte Vorlage des Fachbereichs Stadt- und Verkehrsplanung die Möglichkeit, die Argumente der Stadtverwaltung nachzuvollziehen. In der Gesamtabwägung bestätigt die Verwaltung das Vorhaben und begründet dieses. „Mit dem Drogenhilfezentrum soll der öffentliche Drogenkonsum in der Innenstadt und am Theaterplatz verringert werden, die Innenstadt attraktiver werden und gleichzeitig Suchtkranken ein Hilfsangebot gemacht werden." In der Abwägung führt die Stadtverwaltung auch an, dass das Quartier rund um die Schwertstraße einen Bereich mit sozialpolitischen Herausforderungen darstelle. Zur Unterstützung des Viertels und zum Schutz der Nachbarschaft würden zahlreiche flankierende Maßnahmen ergriffen. So ist unter anderem dafür Sorge zu tragen, dass sich keine feste „Szene" im öffentlichen Raum vor der Einrichtung bildet. Die Fachbereiche Gesundheit, Sicherheit und Ordnung werden dazu mit Polizei und den Strafverfolgungsbehörden durch eine Ordnungspartnerschaft im intensivem Dialog sein.
Ein vom Stadtrat gefordertes Gesamtkonzept „Suchtvorbeugende Maßnahmen in Krefelder Schulen, Jugend- und Familienzentren" ist erarbeitet worden und wird in einer gemeinsamen Sitzung des Gesundheitsausschusses, des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses vorgelegt. Das Konzept ist von der Fachstelle für Suchtvorbeugung der Alkohol- und Drogenhilfe des Caritasverbands für die Region Krefeld in Zusammenarbeit mit der Abteilung Jugend im Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung der Stadt und dem Kriminalkommissariat Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei Krefeld erarbeitet worden.
Hier gibt es weitere Informationen
In einer eigens erstellten FAQ-Liste listet die Stadtverwaltung die wichtigsten Fragen und Antworten zum Drogenhilfezentrum auf. Sie ist zu finden auf der Internetseitehttps://www.krefeld.de/drogenhilfezentrum. Dort ist auch der aktuelle Stand der Entwicklung des DHZ einsehbar.
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