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Datenschutzerklärung des Fachbereichs Gesundheit

EU-DSGVO

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung

Seit dem 25.05.2018 sind in allen EU-Mitgliedsstaaten die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden. Die nachfolgenden Informationen geben Ihneneinen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihre Rechte, diesich aus den Datenschutzregelungen ergeben.

Verantwortlicher

Stadt Krefeld
Der Oberbürgermeister
Fachbereich Gesundheit
Gartenstraße 30 - 32
47798 Krefeld

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:

Stadt Krefeld, Datenschutz, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld
E-Mail: datenschutz@krefeld.de

Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten?

Das Gesundheitsamt nimmt Aufgaben nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen (ÖGDG NRW) wahr.

Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind hierbei insbesondere

  1. die Beobachtung, Erfassung und Bewertung der gesundheitlichen Verhältnisse und der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung einschließlich der Auswirkungen von Umwelteinflüssen auf die Gesundheit,
  2. der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Bevölkerung, die Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten und die Hinwirkung auf ihre angemessene gesundheitliche Versorgung; dies gilt insbesondere für sozial schwache und besonders schutzbedürftige Personen,
  3. die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen der Hygiene,
  4. die Aufklärung der Bevölkerung und Beratung der Behörden in Fragen der Gesundheit und die Stellungnahmen zu Maßnahmen und Planungen anderer Verwaltungen hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung,
  5. die Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens, soweit keine andere Zuständigkeit gegeben ist.
Wie werden die Daten in den einzelnen Bereichen verarbeitet?

Im Bereich des Gesundheitsamtes werden personenbezogene Daten verarbeitet u.a. im Zusammenhang

  • mit Personen, die im Gesundheitsamt begutachtet werden
  • mit Meldungen nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen (Infektionsschutzgesetz)
  • mit der Chemikalienüberwachung im Einzelhandel
  • mit den Schuleingangsuntersuchungen (Schulgesetz NRW)
  • mit der Trinkwasserverordnung
  • mit der Bearbeitung von Prüfungen und dem Ausstellen von Zeugnissen für bestimmte medizinische Berufe
  • mit Hilfen für Menschen mit psychischen oder Suchterkrankungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • mit den Aufgaben, die die Betreuungsstelle der Stadt Krefeld insbesondere nach den Vorgaben des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) wahrnimmt
  • mit Aufgaben der kommunalen Gesundheitskonferenz und die von ihr eingesetzten Arbeitsgruppen nach § 24 Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) des Landes Nordrhein-Westfalen und entsprechend ihrer Geschäftsordnunggemeinsam interessierende Fragen der gesundheitlichen Versorgung auf örtlicher Ebene und geben bei Bedarf Empfehlungen. Die Umsetzung erfolgt unter Selbstverpflichtung der Beteiligten. Dies gilt ebenfalls für die auch in ihrem Auftrag tätige psychosoziale Arbeitsgemeinschaft Krefeld und ihre Unter- und Projektgruppen gemäß ihrer Geschäftsordnung.
Verarbeitung, Dauer der Speicherung

Im Zuge Ihrer Antragstellung bzw. im Rahmen der Erfüllung gesetzlich vorgesehener Aufgaben werden persönliche Daten von Ihnen (Personalien, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer), Ihrem Kind oder einer von Ihnen im Wege einer Betreuungsvollmacht/Bestallung betreuten Person erhoben. Je nach Anlass und Erforderlichkeit werden darüber hinaus noch Gesundheitsdaten, Ihre Staatsangehörigkeit, Angaben zu Kontaktpersonen (z.B. bei Aufgaben nach dem Infektionsschutzgesetz) erhoben. Darüber hinaus wird im Rahmen der Überwachung nichtakademischer Heilberufe oder der Erteilung einer Klinikkonzession die Vorlage eines Führungszeugnisses von Ihnen verlangt bzw. bei den zuständigen Stellen angefordert (z.B. Meldebehörden). Dabei werden dem Gesundheitsamt zusätzlich ggf. Eintragungen im Bundeszentralregister bekannt.

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO in Verbindung mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst NRW (ÖGDG NRW) verarbeitet. Darin werden dem Gesundheitsamt der Stadt Krefeld im Wesentlichen Aufgaben im Rahmen des Gesundheitsschutzes, der Hygieneüberwachung, der Aufsicht über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens und über den Verkehr mit Arzneimitteln sowie der Gesundheitsberatung übertragen.

Bei einem Verstoß gegen Vorschriften im Gesundheitsbereich kann es erforderlich sein, dass gegen Sie ein ordnungsbehördliches Verfahren eingeleitet werden muss. Zur Feststellungeines Verstoßes werden die notwendigen Daten vom Gesundheitsamt selber ermittelt bzw. den uns vorliegenden Informationen entnommen. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt dann nach § 35 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW (Ahndung von Ordnungswidrigkeiten) in Verbindung mit den jeweiligen spezialgesetzlichen Regelungen (z.B. Vorschriften zum Trinkwasser, zum Umgang mit Arzneimitteln, zum Infektionsschutz).

Weitergabe an Dritte

Im Rahmen der Aufgabenerfüllung und unter Berücksichtigung der ärztlichen Schweigepflicht kann es im Einzelfall erforderlich sein, dass notwendige Daten zum Zwecke der Offenlegung an andere hausinterne oder externe Stellen weitergeleitet werden. Dazu zählen unter anderem das der Fachbereich Sicherheit und Ordnung (z.B. im Rahmen des Prostituiertenschutzes), der Fachbereich Schule, Pädagogischer und Psychologischer Dienst (z.B. Untersuchung von Schülern zur Festlegung des Förderbedarfes), das Landeszentrum für Gesundheit (LZG) und das Robert Koch Institut (RKI) (z.B. im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes), Arbeitgeber nach Antragstellung und bei berechtigtem Interesse (z.B. Untersuchungsergebnis bei beauftragter Einstellungsuntersuchung, Prüfung der Beihilfefähigkeit).

Ebenso kann es erforderlich sein, Externe (z.B. Labore, Gutachter, etc.) im Rahmen der Aufgabenerledigung zu beauftragen und hierfür Ihre Daten dorthin zu übermitteln. Aufgrund Europarechtlichen Bestimmungen sind personenbezogene Daten an das Binnenmarktinformationssystem IMI (Internal Market Information System) bei Verstößen gegen Regelungen zur Ausübung nichtakademischer Heilberufe weiterzuleiten.

Aufgrund der Aufgabenverteilung innerhalb der Stadtverwaltung kann es erforderlich sein, dass notwendige Daten an hausinterne zentrale Stellen weitergeleitet werden. Dazu zählt der Fachbereich Finanzservice, sofern finanzielle Angelegenheiten mit der Stadtverwaltung abgewickelt werden müssen. Im Falle eines Zahlungsverzuges würden ggf. weitere Informationen von Dritten (z.B. Meldebehörden, Vollstreckungsporttal NRW, Schufa) erhoben. Ist ein Rechtsbeistand vor Gericht erforderlich, so wird ggf. die Rechtsabteilung eingeschaltet. Sie erhält dazu Einsicht in die Unterlagen zu Ihrem Vorgang.

Darüber hinaus werden Daten an Dritte außerhalb der Stadt Krefeld nur weitergeleitet, soweit die Stadt Krefeld gesetzlich oder durch richterliche bzw. staatsanwaltschaftliche Anordnung dazu verpflichtet ist oder eine Einwilligungserklärung Ihrerseits vorliegt.

Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Krefeld solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die jeweilige Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Aufgrund der Vielzahl der unterschiedlich geltenden Fristen können auf Nachfrage beim Verantwortlichen beantwortet werden.

Betroffenenrechte

Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 EU-DSGVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 EU-DSGVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 EU-DSGVO).
  • Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die Stadt Krefeld, Der Oberbürgermeister, Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld, E-Mail: stadtservice@krefeld.de ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW:

Postfach 20 04 44, Telefon: 02 11 / 38 42 4-0, Fax: 02 11 / 38 42 4-10, 40102 Düsseldorf
Internet: www.ldi.nrw.de E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de

Wenn Sie in die Verarbeitung durch das Gesundheitsamt der Stadt Krefeld durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.