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Grundsteuer 2023 - 2. Presseinformation

Grundbesitzabgaben der Stadt Krefeld für 2023 werden veranlagt
- Rund 80 000 Steuerpflichtige erhalten Bescheide

Die Stadtverwaltung Krefeld hat die Grundbesitzabgabenbescheide (Grundsteuer, Gebühren für Abfallbeseitigung sowie Straßenreinigung und Winterdienst) für das laufende Jahr vorbereitet. Die Hebesätze der Grundsteuer A und B wurden für das Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr unverändert auf 265 beziehungsweise 533 vom Hundert der Steuermessbeträge festgesetzt. Bei der Festsetzung der Grundsteuer gilt weiterhin das zum 1. Januar 2020 in Kraft getretene Grundsteuerreformgesetz und somit die der Steuerbehörde bekannten Besteuerungsgrundlagen.

Für die Umsetzung des neuen Rechts sieht das Gesetz eine Frist bis Ende 2024 vor. Die Verwaltung bittet vor diesem Hintergrund darum, von Widersprüchen gegen die festgesetzte Grundsteuer abzusehen, da diese als unbegründet zurückzuweisen wären.

Änderungen wie Grundstücksverkäufe, Verwalterwechsel, Namens- und Adressänderungen, die der Verwaltung nach dem 25. November bekannt geworden sind, konnten aus technischen Gründen im Jahresbescheid 2023 nicht mehr verarbeitet werden. Diese werden über den ersten Änderungsbescheid im neuen Jahr berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Grundsteuer und zu den Abfallentsorgungs-, Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren erhalten Sie hier und hier.

Formulare können auch per Post, Fax oder Anruf angefordert werden. Da insgesamt rund 80.000 Bescheide verschickt werden, bittet die Verwaltung um Verständnis, dass die telefonische Erreichbarkeit der Steuerabteilung unmittelbar nach Bekanntgabe eingeschränkt ist und einzelne Rufnummern eventuell nicht sofort erreichbar sind. Es empfiehlt sich, weitere Kommunikationswege wie Telefax, Post oder E-Mail an grundsteuer@krefeld.de zu wählen.

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