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Zweitwohnungssteuer
Zuletzt geändert: 21.11.2023 19:42:06 CET
Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.
Rechtliche Grundlagen
Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell gültigen Fassung
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Hinweise
Ausführliche Informationen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie hier...
Fristen
Das Innehaben einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld anzuzeigen.
Leikanummer
99102017000000, 99102017002000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld
Downloads
Links
Formulare
- Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer- online einreichbar - Formular-Assistent