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Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.

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Zweitwohnungssteuer

Zuletzt geändert: 21.11.2023 19:42:06 CET

Inhaber von Zweitwohnungen in der Stadt Krefeld sind verpflichtet die Zweitwohnungssteuer zu entrichten.

Rechtliche Grundlagen

Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell gültigen Fassung

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Hinweise

Ausführliche Informationen zur Zweitwohnungssteuer finden Sie hier...

Fristen

Das Innehaben einer oder mehrerer Zweitwohnungen ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Steuerpflicht gem. § 3 Abs. 3 der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Krefeld anzuzeigen.


Leikanummer

99102017000000, 99102017002000

Kontakt

Paris Georgopoulos

Telefon: 0 21 51 / 86-1730

E-Mail: p.georgopoulos@krefeld.de

Zimmer 01.027

Magdalena Lutter

Telefon: 0 21 51 / 86-1758

E-Mail: magdalena.lutter@krefeld.de

Zimmer 01.027

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld

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