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Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum
Zuletzt geändert: 17.11.2022 09:35:48 CET
Soll öffentlich geförderter Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Umnutzung in Geschäftsräume oder gewerbliche Vermietung von Zimmern), so muss die zuständige Stelle dies genehmigen. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.
Rechtliche Grundlagen
§ 21 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
Unterlagen
Formloser Antrag mit Begründung, warum der Wohnraum zweckentfremdet werden soll.
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
200,00 Euro für die Genehmigung der Zweckenfremdung.
Im Fall einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung noch lastenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.
Bearbeitungszeit
ca. 3 Wochen
Leikanummer
99116006000000, 99116005001000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Formulare
- Zweckentfremdung von Wohnraum - Genehmigung beantragen - online einreichbar - Formularassistent