Bauen & Wohnen

Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum

Soll öffentlich geförderter Wohnraum zu einem anderen Zweck genutzt (z.B. Umnutzung in Geschäftsräume oder gewerbliche Vermietung von Zimmern) und somit nicht mehr als Wohnzweck genutzt werden, so muss die zuständige Stelle dies genehmigen. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.

Gebührenrahmen

  • für die Genehmigung der Zweckenfremdung: 200,00 €

Besonderheiten

Im Fall einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung noch lastenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.

Prozess

Der Antrag kann online gestellt werden. 

Bearbeitungsdauer

  • 3 Wochen

Verantwortlichkeit

Hilfe

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