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Soll öffentlich geförderter Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Umnutzung in Geschäftsräume oder gewerbliche Vermietung von Zimmern), so muss die zuständige Stelle dies genehmigen. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.

Wohnraum, Zweckentfremdung, Wohnzweck, Wohnung, öffentlich, gefördert, Umnutzunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/zweckentfremdung-von-oeffentlich-gefoerdertem-wohnraum/200,00 Euro für die Genehmigung der Zweckenfremdung. Im Fall einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung noch lastenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt. Formloser Antrag mit Begründung, warum der Wohnraum zweckentfremdet werden soll.
Stadtverwaltung Krefeld
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02151 86-0

Zweckentfremdung von öffentlich gefördertem Wohnraum

Zuletzt geändert: 17.11.2022 09:35:48 CET

Soll öffentlich geförderter Wohnraum zu anderen als Wohnzwecken genutzt werden (z.B. Umnutzung in Geschäftsräume oder gewerbliche Vermietung von Zimmern), so muss die zuständige Stelle dies genehmigen. Diese Genehmigung wird nur in Ausnahmefällen erteilt.

Rechtliche Grundlagen

§ 21 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Unterlagen

Formloser Antrag mit Begründung, warum der Wohnraum zweckentfremdet werden soll.

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

200,00 Euro für die Genehmigung der Zweckenfremdung.

Im Fall einer Genehmigung wird in der Regel die Rückführung der auf der Wohnung noch lastenden öffentlichen Mittel sowie die Zahlung einer Abstandssumme verlangt.

Bearbeitungszeit

ca. 3 Wochen


Leikanummer

99116006000000, 99116005001000

Kontakt

Horst Breuer

Telefon: 0 21 51 / 86-3605

E-Mail: horst.breuer@krefeld.de

Zimmer 127

Malte Kalinowski

Telefon: 0 21 51 / 86-3606

E-Mail: malte.kalinowski@krefeld.de

Zimmer 129

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Konrad-Adenauer-Platz 17

47803 Krefeld

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