Mobilität & Reisen

Kraftfahrzeug: Stilllegung

Zwangsweise Stilllegung von Fahrzeugen mit technischen Mängeln, fehlendem Versicherungsschutz oder nicht entrichteter Kfz-Steuer erfolgt durch Entsiegeln der Kennzeichen und Einziehung der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Diese Maßnahmen erfolgen erst nach mehrmaliger erfolgsloser Aufforderung an den Halter, die technischen Mängel zu beseitigen, den Versicherungsschutz nachzuweisen bzw. die Kfz-Steuerschuld zu begleichen.

Die zwangsweise Stilllegung erfolgt auf Veranlassung der Behörde und wird nicht als Dienstleistung abgefragt. Nach der Stilllegung kann bei Nachweis des Fortfalls der Stilllegungsgründe eine Wiederzulassung erfolgen.

Weiterführende Informationen

Prozess

Persönliche Vorsprache, bzw. Vorsprache eines Bevollmächtigten ist zwingend erforderlich.


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