Recht & Ordnung

Zahlungserleichterungen bei Ordnungswidrigkeiten beantragen

Für Bußgelder die nicht in einer Summe durch den Schuldner (Betroffenen) gezahlt werden können, kann eine Ratenzahlung beantragt werden.

Voraussetzung ist, dass diese noch nicht in die Vollstreckung eingelaufen sind, bzw. im Rahmen des Erzwingungshaftverfahrens beigetrieben werden können, um eine Haftstrafe zu vermeiden.

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise (Gehaltsbescheinigungen, Leistungsbescheide)
  • Kontoauszüge

Besonderheiten

Ratenzahlungen können grundsätzlich bei jedem Verfahrensstand (Rechtskraft Bußgeldbescheid, Vollstreckung Stadtkasse, Erzwingungshaftverfahren) zu jedem Zeitpunkt beantragt werden.

E-Mails können Sie auch direkt an falschparken@krefeld.de senden

Prozess

  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Wir möchten darauf hinweisen, dass ein Versand mittels einfacher E-Mail aus datenschutzrechtlichen Gründen keineswegs uneingeschränkt sicher ist.

Kontaktinformationen

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Friedrichstraße 3 bis 11, 47798 Krefeld

NameE-MailTelefon
Falschparkenfalschparken@krefeld.de 
N. Heistersheisters@krefeld.de0 21 51 / 86-2286
C. Maritzenc.maritzen@krefeld.de0 21 51 / 86-2296
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S. Ropertzs.ropertz@krefeld.de0 21 51 / 86-2301
K. Schmitzk.schmitz@krefeld.de0 21 51 / 86-2378
M. Terlinden-Dohmenterlinden-dohmen@krefeld.de0 21 51 / 86-2306

 

Kommunale Geschwindigkeitsüberwachung

Elbestraße 7, 47798 Krefeld

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M. Schulzm.schulz@krefeld.de0 21 51 / 86-2214

 

Allgemeine Bußgeldangelegenheiten und Verkehrsverstöße von der Polizei

Friedrichstraße 3 bis 11, 47798 Krefeld

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C. Brandtc.brandt@krefeld.de0 21 51 /86-2291
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M. Gomannm.gomann@krefeld.de0 21 51 / 86-2281
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L. Finkel.finke@krefeld.de0 21 51 / 86-2295
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Verantwortlichkeit

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