Inhaltsbereich
Wohnungsaufsicht
Zuletzt geändert: 20.07.2022 10:28:53 CEDT
Die Stadt Krefeld nimmt die Aufgaben der Wohnungsaufsicht nach dem Wohnungsstärkungsgesetz wahr. Sie unterstützt hilfebedürftige Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum und wirkt auf die Beseitigung von Missständen hin. Dasselbe gilt, wenn ein Missstand durch Verwahrlosung von Wohnraum droht, zum Beispiel bei Vernachlässigung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen.
Darüber hinaus geht die Stadt Krefeld im Rahmen der Bestimmungen gegen die Überbelegung von Wohnraum vor.
Rechtliche Grundlagen
Wohnraumstärkungsgesetz Nordhrein-Westfalen
Formen der Antragstellung
schriftlich, telefonisch
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld
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Formulare
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