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Die Stadt Krefeld nimmt die Aufgaben der Wohnungsaufsicht nach dem Wohnungsstärkungsgesetz wahr. Sie unterstützt hilfebedürftige Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum und wirkt auf die Beseitigung von Missständen hin. Dasselbe gilt, wenn ein Missstand durch Verwahrlosung von Wohnraum droht, zum Beispiel bei Vernachlässigung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen.

Darüber hinaus geht die Stadt Krefeld im Rahmen der Bestimmungen gegen die Überbelegung von Wohnraum vor.

Wohnungsaufsicht, Missstand, Wohnungssuchende, Wohnraum, Verwahrlosung, Vernachlässigunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/wohnungsaufsicht/
Stadtverwaltung Krefeld
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Wohnungsaufsicht

Zuletzt geändert: 20.07.2022 10:28:53 CEDT

Die Stadt Krefeld nimmt die Aufgaben der Wohnungsaufsicht nach dem Wohnungsstärkungsgesetz wahr. Sie unterstützt hilfebedürftige Wohnungssuchende bei der Beschaffung von Wohnraum und wirkt auf die Beseitigung von Missständen hin. Dasselbe gilt, wenn ein Missstand durch Verwahrlosung von Wohnraum droht, zum Beispiel bei Vernachlässigung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen.

Darüber hinaus geht die Stadt Krefeld im Rahmen der Bestimmungen gegen die Überbelegung von Wohnraum vor.

Rechtliche Grundlagen

Wohnraumstärkungsgesetz Nordhrein-Westfalen

Formen der Antragstellung

schriftlich, telefonisch


Kontakt

Juri Vogel

Telefon: 0 21 51 / 86-1950

E-Mail: juri.vogel@krefeld.de

Zimmer 00.011

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld

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