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Die Mitarbeiter/innen der Wohnraumvermittlung sind Ihnen bei der Suche einer angemessenen Wohnung behilflich. Voraussetzung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen. Mit diesem können Sie sich als suchend für Krefeld registrieren lassen. Wenden Sie sich hierfür zu den Öffnungszeiten an die unten angegebenen Mitarbeiter/innen. Ihre Fragen können Sie selbstverständlich auch telefonisch an sie richten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten zwischenzeitlich möglich ist, dass Ihr Anruf nicht entgegengenommen werden kann. Am besten erreichen Sie die Mitarbeiter/innen deshalb dienstags (ganztags) und donnerstags (vormittags).

Die aktuell freigemeldeten Wohnungen in Krefeld können Sie hier auch online ersehen und nach verschiedenen Kriterien sortieren (siehe Link am Ende der Seite). Bei Wohnungen mit der Stadt Krefeld, Abteilung 50/4 Wohnen, als Ansprechpartner, ist es notwendig, als wohnungssuchend registriert zu sein. Es empfiehlt sich, den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zusätzlich noch mitzuteilen, dass Sie sich für diese spezielle Wohnung interessieren. Eine Vermittlungsgarantie kann jedoch leider nicht gegeben werden.

Das Angebot wurde um freifinanzierte Wohnungen (ohne Wohnberechtigungsschein) erweitert. Eine Aussage zum Zustand dieser Objekte kann von hier jedoch nicht getätigt werden. Wenden Sie sich bei diesen Wohnungen bitte ausschließlich an die angezeigte Kontaktperson in den Wohnungsangaben.

Wohnraumvermittlung, Wohnungsangaben, Wohnungen, Wohnung, Wohnen, Wohnberechtigungsschein, Hilfe bei der Wohnungssuche, Gebühren, Informationenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/wohnraumvermittlung/Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro zu zahlen.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Wohnraumvermittlung

Zuletzt geändert: 09.01.2023 06:57:27 CET

Die Mitarbeiter/innen der Wohnraumvermittlung sind Ihnen bei der Suche einer angemessenen Wohnung behilflich. Voraussetzung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen. Mit diesem können Sie sich als suchend für Krefeld registrieren lassen. Wenden Sie sich hierfür zu den Öffnungszeiten an die unten angegebenen Mitarbeiter/innen. Ihre Fragen können Sie selbstverständlich auch telefonisch an sie richten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es während der Öffnungszeiten zwischenzeitlich möglich ist, dass Ihr Anruf nicht entgegengenommen werden kann. Am besten erreichen Sie die Mitarbeiter/innen deshalb dienstags (ganztags) und donnerstags (vormittags).

Die aktuell freigemeldeten Wohnungen in Krefeld können Sie hier auch online ersehen und nach verschiedenen Kriterien sortieren (siehe Link am Ende der Seite). Bei Wohnungen mit der Stadt Krefeld, Abteilung 50/4 Wohnen, als Ansprechpartner, ist es notwendig, als wohnungssuchend registriert zu sein. Es empfiehlt sich, den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen zusätzlich noch mitzuteilen, dass Sie sich für diese spezielle Wohnung interessieren. Eine Vermittlungsgarantie kann jedoch leider nicht gegeben werden.

Das Angebot wurde um freifinanzierte Wohnungen (ohne Wohnberechtigungsschein) erweitert. Eine Aussage zum Zustand dieser Objekte kann von hier jedoch nicht getätigt werden. Wenden Sie sich bei diesen Wohnungen bitte ausschließlich an die angezeigte Kontaktperson in den Wohnungsangaben.

Gebühren

Bei einer erfolgreichen Vermittlung ist eine einmalige Verwaltungsgebühr von 20,00 Euro zu zahlen.


Kontakt

Dominique Krasic

Sachgebietsleiterin

Telefon: 0 21 51 / 86-3640

E-Mail: d.krasic@krefeld.de

Zimmer 120

Horst Breuer

Straßennamen A bis E

Telefon: 0 21 51 / 86-3605

E-Mail: horst.breuer@krefeld.de

Zimmer 127

Malte Kalinowski

Straßennamen F bis M

Telefon: 0 21 51 / 86-3606

E-Mail: malte.kalinowski@krefeld.de

Zimmer 129

Melanie Kemmer

Straßennamen N bis Z

Telefon: 0 21 51 / 86-3607

E-Mail: melanie.kemmer@krefeld.de

Zimmer 128

Anschrift

Fachbereich Soziales, Senioren und Wohnen

Konrad-Adenauer-Platz 17

47803 Krefeld