Bauen & Wohnen

Wohnraumförderung und Wohnungsbauförderung

Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.

Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen. Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.

Mit zwei Ausnahmen: Fördermittel für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen können alle Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt auch für die denkmalgerechte und energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Wohnsiedlungen mit besonderem baulichem Wert.

Der Fachbereich Finanzservice und städtisches Immobilien- / Flächenmanagement, Sachgebiet Märkte und Allgemeine Verwaltung, informiert und berät über die Gewährung zinsgünstiger Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Benötigte Unterlagen

  • Planunterlagen
  • eine Gesamtkostenschätzung
  • Einkommensunterlagen

Gebührenrahmen

  • Es können Gebühren anfallen
    Die Bewilligung einer Förderung ist nach der Verwaltungsgebührenordnung kostenpflichtig.

Prozess

  • Die Stadt Krefeld bietet Ihnen eine unabhängige kostenfreie Beratung zu allen Förderangeboten des sozialen Wohnungsbaus an. Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminvereinbarung zu einem Beratungsgespräch wünschenswert.
  • Den Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.

Verantwortlichkeit

Wohnraum-/Wohnungsbauförderung 21-wfb@krefeld.de

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