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Wohnraumförderung und Wohnungsbauförderung
Zuletzt geändert: 14.09.2022 12:00:48 CEDT
Wohnen ist für alle Menschen ein zentrales Grundbedürfnis. Wohnraum muss nicht nur in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sondern auch individuellen Qualitätsansprüchen genügen.
Damit die speziellen Wohnbedürfnisse der Bevölkerung - insbesondere von Haushalten mit Kindern, älteren oder behinderten Menschen - erfüllt werden können, bietet das Land Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten beim Neubau oder bei bestehenden Wohnungen. Zum Beispiel für den Bau oder Kauf selbst genutzten Wohneigentums, beim barrierefreien oder energieeffizienten Umbau, für die denkmalgerechte Erneuerung von Siedlungshäusern oder für die Umstrukturierung von Großwohnanlagen. Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung sind Haushalte unterhalb bestimmter Einkommensgrenzen.
Mit zwei Ausnahmen: Fördermittel für den barrierefreien Umbau von bestehenden Wohnungen können alle Wohnungseigentümer in Anspruch nehmen. Dasselbe gilt auch für die denkmalgerechte und energetische Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum in Wohnsiedlungen mit besonderem baulichem Wert.
Der Fachbereich Finanzservice und städtisches Immobilien- / Flächenmanagement, Sachgebiet Märkte und Allgemeine Verwaltung, informiert und berät über die Gewährung zinsgünstiger Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen.
Rechtliche Grundlagen
Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen
Unterlagen
- Planunterlagen
- eine Gesamtkostenschätzung
- Einkommensunterlagen
Formen der Antragstellung
schriftlich, persönlich
Gebühren
Die Stadt Krefeld bietet Ihnen eine unabhängige kostenfreie Beratung zu allen Förderangeboten des sozialen Wohnungsbaus an. Aus organisatorischen Gründen ist eine Terminvereinbarung zu einem Beratungsgespräch wünschenswert.
Die Bewilligung einer Förderung ist nach der Verwaltungsgebührenordnung kostenpflichtig.
Am 25.06.2015 wurde die 5. Änderungssatzung zur Verwaltungsgebührenordnung vom 19.06.2015 veröffentlicht. Die aktuellen Gebührentarife für das Sachgebiet Wohnraumförderung finden sich unter den Ziffern 11.4 bis 11.10 der Verwaltungsgebührensatzung, welche Ihnen ebenfalls weiter unten auf dieser Seite zum Herunterladen zur Verfügung steht.
Zusätzlich steht Ihnen dort ein Link zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW zur Verfügung. Aus dieser Gebührenordnung werden Gebühren nach den Nummern 29.1.3, 29.1.7, 1.8, 1.11 bis 1.14 sowie 1.21 und 1.22 erhoben.
Leikanummer
99102023000000, 99116004000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld