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Durchführung von Widmungsverfahren, damit Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

Widmung, Straße, Widmungsverfahren, Wegegesetz, Wege, Plätze, Eigenschaft, Durchführunghttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/widmung-einer-strasse/Gebüren fallen nicht an.
Stadtverwaltung Krefeld
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Widmung einer Straße

Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:17 CEDT

Durchführung von Widmungsverfahren, damit Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.

Rechtliche Grundlagen

Straßen- und Wegegesetz NRW

Formen der Antragstellung

Der Auftrag wird vom Straßenbaulastträger (Fachbereich 61) zur Widmung eingereicht.

Gebühren

Gebüren fallen nicht an.

Bearbeitungszeit

Das Widmungsverfahren dauert von der Beauftragung bis zur Rechtskraft (ohne Einwendungen) ca. 2 bis 3 Monate.

Fristen

Gesetzliche Fristen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind zu beachten


Leikanummer

99108022000000

Kontakt

Tom Wildemann

Telefon: 0 21 51 / 86-3846

E-Mail: tom.wildemann@krefeld.de

Zimmer 326

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld