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Widmung einer Straße
Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:17 CEDT
Durchführung von Widmungsverfahren, damit Straßen, Wege und Plätze die Eigenschaft einer öffentlichen Straße erhalten.
Rechtliche Grundlagen
Straßen- und Wegegesetz NRW
Formen der Antragstellung
Der Auftrag wird vom Straßenbaulastträger (Fachbereich 61) zur Widmung eingereicht.
Gebühren
Gebüren fallen nicht an.
Bearbeitungszeit
Das Widmungsverfahren dauert von der Beauftragung bis zur Rechtskraft (ohne Einwendungen) ca. 2 bis 3 Monate.
Fristen
Gesetzliche Fristen nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW sind zu beachten
Leikanummer
99108022000000
Kontakt
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld