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Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz
Zuletzt geändert: 30.08.2023 07:34:41 CEDT
Laut Melderechtsrahmengesetz können Betroffene der Datenübermittlung nach dem Soldatengesetz widersprechen.
Diese Datenübermittlung erfolgt jährlich im März an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Sie gilt für alle Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden und dient der Übersendung von Informationsmaterial über die Tätigkeiten in den Streitkräften.
Übermittelt werden Vor- und Familienname und die gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr widersprochen haben. Die Daten werden spätestens nach Ablauf eines Jahres nach der Speicherung beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gelöscht.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld