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Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz
Zuletzt geändert: 10.07.2023 20:00:19 CEDT
Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Einwohnermeldeamt bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.
Ein Widerspruch kann eingelegt werden gegen:
- die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden
- die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen
- die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
- die Datenübermittlung an Adressbuchverlage
Rechtliche Grundlagen
§ 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 und § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz
Unterlagen
Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld