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Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Einwohnermeldeamt bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

Ein Widerspruch kann eingelegt werden gegen:

  • die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden
  • die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen
  • die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
  • die Datenübermittlung an Adressbuchverlage
Bundesmeldegesetz, Daten, Übersendung, Zwecke, Weiterleitung, Wahlvorschlägen, Träger, Staatsangehörigkeit, Rundfunk, Religionsgesellschaftenhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/widerspruch-gegen-die-datenuebermittlung-nach-dem-bundesmeldegesetz/Es fallen keine Gebühren an. Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Widerspruch gegen die Datenübermittlung nach dem Bundesmeldegesetz

Zuletzt geändert: 10.07.2023 20:00:19 CEDT

Nach dem Bundesmeldegesetz darf das Einwohnermeldeamt bestimmten Personengruppen Auskünfte aus dem Melderegister erteilen, wenn die Betroffenen nicht widersprechen.

Ein Widerspruch kann eingelegt werden gegen:

  • die Weiterleitung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden
  • die Datenübermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • die Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen oder andere Träger von Wahlvorschlägen
  • die Datenübermittlung an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk im Hinblick auf Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern
  • die Datenübermittlung an Adressbuchverlage

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 und § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz

Unterlagen

Gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer beträgt fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.


Kontakt

Swetlana Ronga-Tamarkina

Telefon: 0 21 51 / 86-2269

E-Mail: s.ronga-tamarkina@krefeld.de

Zimmer 108

Alina Mueller

Telefon: 0 21 51 / 86-2276

E-Mail: alina.mueller@krefeld.de

Zimmer 109

Benedikt Lingen

Telefon: 0 21 51 / 86-2265

E-Mail: benedikt.lingen@krefeld.de

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