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Beratung bezüglich einer finanziellen Förderung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im Rahmen des Bildungsschecksverfahrens und Ausgabe von Bildungsschecks

Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 Euro. Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang (Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige) und den betrieb-lichen Zugang (Bildungsscheck für Betriebe).

Ob Interessierte die aktuell gültigen Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, können sie online unter www.bildungsscheck.nrw.de prüfen.

Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Weiterbildungsberatung, Kompetenzentwicklung, Bildungsscheckverfahren, Bildungsscheckhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/weiterbildungsberatung-im-rahmen-des-programms-kompetenzentwicklung-durch-bildungsscheckverfahren/keine Gebühren für Bürgerinnen und Bürger Einkommenssteuererklärung bei individuellen Bildungsschecks und Personalausweis Gegebenenfalls Vollmacht für Erfüllungsgehilfen bei betrieblichen Bildungsschecks Datenschutzerklärung Unterschrift auf ausgehändigtem Bildungsscheck
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Weiterbildungsberatung im Rahmen des Programms Kompetenzentwicklung durch Bildungsscheckverfahren

Zuletzt geändert: 10.02.2022 09:09:34 CET

Beratung bezüglich einer finanziellen Förderung der Teilnahme an beruflicher Weiterbildung im Rahmen des Bildungsschecksverfahrens und Ausgabe von Bildungsschecks

Das Förderangebot richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Kosten für berufliche Weiterbildungen werden bis zur Hälfte gefördert. Die maximale Förderhöhe beträgt 500,00 Euro. Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang (Bildungsscheck für Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbständige) und den betrieb-lichen Zugang (Bildungsscheck für Betriebe).

Ob Interessierte die aktuell gültigen Voraussetzungen für den Bildungsscheck erfüllen, können sie online unter www.bildungsscheck.nrw.de prüfen.

Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.

Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds.

Rechtliche Grundlagen

§§ 23, 44 Landeshaushaltsordnung

Jeweils geltende ESF-Förderrichtlinie (zuletzt vom 23.12.2014 in der Fassung vom 01.09.2020-Az.: II 1 - 2602.5) und ieweils geltende förderrechtliche Nebenbestimmungen ANBest-ESF

Unterlagen

  • Einkommenssteuererklärung bei individuellen Bildungsschecks und Personalausweis
  • Gegebenenfalls Vollmacht für Erfüllungsgehilfen bei betrieblichen Bildungsschecks
  • Datenschutzerklärung
  • Unterschrift auf ausgehändigtem Bildungsscheck

Formen der Antragstellung

Telefonische Vorabberatung außerhalb der Schulferien donnerstags von 14.00 bis 16.30 Uhr unter 0 21 51 / 3660-2692.

Antragstellung persönlich oder telefonisch möglich, Abholung der Bildungsschecks nur persönlich möglich.

Gebühren

keine Gebühren für Bürgerinnen und Bürger

Bearbeitungszeit

Von der Beratung bis zur Herausgabe eines Bildungsschecks ca. 3 Wochen (je nach Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen)


Leikanummer

99131019000000

Kontakt

Wojciech Cichon

Programmkoordination

Telefon: 0 21 51 / 3660-2658

E-Mail: wojciech.cichon@krefeld.de

Zimmer 3

Anschrift

Volkshochschule

Von-der-Leyen-Platz 2

47798 Krefeld