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Unter einem „Vorhaben- und Erschließungsplan" wird ein Plan verstanden, welcher vom Bauträger beziehungsweise Investor in Absprache mit der zuständigen Gemeinde erstellt wird und der das Bauvorhaben im Allgemeinen sowie die Maßnahmen zur Erschließung umfasst. Durch diesen konkreten Bebauungsplan wird für den Vorhabenträger beziehungsweise Investor Baurecht geschaffen, auf dessen Grundlage die geplanten Bauvorhaben schneller in die Tat umgesetzt werden können, als es üblich ist. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

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Vorhaben- und Erschließungsplan (Online-Einsicht)

Zuletzt geändert: 29.11.2022 15:28:55 CET

Unter einem „Vorhaben- und Erschließungsplan" wird ein Plan verstanden, welcher vom Bauträger beziehungsweise Investor in Absprache mit der zuständigen Gemeinde erstellt wird und der das Bauvorhaben im Allgemeinen sowie die Maßnahmen zur Erschließung umfasst. Durch diesen konkreten Bebauungsplan wird für den Vorhabenträger beziehungsweise Investor Baurecht geschaffen, auf dessen Grundlage die geplanten Bauvorhaben schneller in die Tat umgesetzt werden können, als es üblich ist. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist Bestandteil des entsprechenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Rechtliche Grundlagen

§ 12 Baugesetzbuch (BauGB)

Unterlagen

keine

Gebühren

30,00 Euro je Plan (Druck oder PDF-Datei)

Hinweise

Die Daten werden auch online kostenfrei zur Verfügung gestellt.


Leikanummer

99012017000000

Kontakt

Jörg Mottweiler

Telefon: 0 21 51 / 86-3885

E-Mail: joerg.mottweiler@krefeld.de

Zimmer 207

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Friedrichstraße 25

47798 Krefeld