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Volksbegehren können darauf gerichtet sein, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben.

Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen.

Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebungsgewalt des Landes unterliegen. Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig. Auch ein aus anderen Gründen verfassungswidriges Gesetz darf mit einem Volksbegehren nicht erstrebt werden.

Ein Volksbegehren muss von mindestens 8 Prozent der deutschen Stimmberechtigten in NRW ab 18 Jahren gestellt sein, mithin von rund einer Million Personen.

Weiterführende Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe unter "Links").

Volksbegehren, Gesetz, Volksinitiative, Volksentscheidhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/volksbegehren-durchfuehren/
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Volksbegehren durchführen

Zuletzt geändert: 28.01.2022 13:01:38 CET

Volksbegehren können darauf gerichtet sein, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben.

Dem Volksbegehren muss ein ausgearbeiteter und mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen.

Ein Volksbegehren ist nur auf Gebieten zulässig, die der Gesetzgebungsgewalt des Landes unterliegen. Über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen ist ein Volksbegehren nicht zulässig. Auch ein aus anderen Gründen verfassungswidriges Gesetz darf mit einem Volksbegehren nicht erstrebt werden.

Ein Volksbegehren muss von mindestens 8 Prozent der deutschen Stimmberechtigten in NRW ab 18 Jahren gestellt sein, mithin von rund einer Million Personen.

Weiterführende Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums des Inneren des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe unter "Links").

Rechtliche Grundlagen

Artikel 68 der Verfassung für das Land Nordrhein-Wetfalen

Gesetz über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid

Formen der Antragstellung

Schriftlich


Leikanummer

99030007000000

Kontakt

Anschrift

Bürgerservice

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld