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Verwendung des kommunalen Wappens
Zuletzt geändert: 12.08.2022 07:59:25 CEDT
Das Wappen der Stadt Krefeld ist ein Hoheitszeichen und steht ausschließlich der Stadtverwaltung zur Verfügung. Die Verwendung durch andere Personen oder Stellen ist nur mit Einzelgenehmigung durch den Oberbürgermeister der Stadt Krefeld zulässig.
Die Stadt Krefeld ist bereit, im Einzelfall die Verwendung des Stadtwappens zu gestatten. Das Stadtwappen ist nicht für die Verwendung zu kommerziellen, parteipolitischen oder anderen das Neutralitätsgebot beeinträchtigenden Zwecken zugelassen. Eine korrekte heraldische Darstellung des Stadtwappens ist erforderlich.
Für die konrete Verwendung ist allerdings vorher eine Genehmigung zu beantragen.
Unterlagen
- Darstellung des Nutzungszweckes
- visuelle Skizzierung der Einbindung des Wappens bei Drucksachen
Formen der Antragstellung
Online-Antrag
Leikanummer
99062002000000
Kontakt
Anschrift
Verwaltungssteuerung und -service
St. Töniser Str. 60
47803 Krefeld
Formulare
- Stadtwappen - Antrag zur Verwendung - online einreichbar - Formularassistent