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Halterauskünfte werden nach dem Nachweis eines berechtigten Interesses auf schriftliche Anfrage hin erteilt. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen von Fahrzeugen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt, die Daten nicht auf anderem Wege oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beschaffen kann.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen

Zuletzt geändert: 03.08.2023 16:24:32 CEDT

Halterauskünfte werden nach dem Nachweis eines berechtigten Interesses auf schriftliche Anfrage hin erteilt. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen von Fahrzeugen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt, die Daten nicht auf anderem Wege oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beschaffen kann.

Rechtliche Grundlagen

Unterlagen

Schriftlicher formloser und begründeter Antrag auf Auskunftserteilung.

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

5,10 Euro bzw. 10,20 Euro

Bearbeitungszeit

3 Werktage nach Antragseingang

Hinweise

Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).

Leikanummer

99029004000000

Kontakt

FB 32 Zulassungsstelle

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: kfz-zulassung@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten

Elbestr. 7

47800 Krefeld

Formulare