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Kraftfahrzeug - Halterauskunft beantragen
Zuletzt geändert: 03.08.2023 16:24:32 CEDT
Halterauskünfte werden nach dem Nachweis eines berechtigten Interesses auf schriftliche Anfrage hin erteilt. Der Antragsteller muss glaubhaft machen, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung, zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr, dem Diebstahl, dem sonstigen Abhandenkommen von Fahrzeugen oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt, die Daten nicht auf anderem Wege oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand beschaffen kann.
Rechtliche Grundlagen
Unterlagen
Schriftlicher formloser und begründeter Antrag auf Auskunftserteilung.
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
5,10 Euro bzw. 10,20 Euro
Bearbeitungszeit
3 Werktage nach Antragseingang
Hinweise
Zum Schutz der Kunden aber auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten bestimmte Regeln weiterhin eingehalten werden (z.B. Abstandsregeln).
Leikanummer
99029004000000
Kontakt
Anschrift
Fachbereich Sicherheit und Ordnung - Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten
Elbestr. 7
47800 Krefeld