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Vergnügungssteuer - Geldspielgewinngeräte und Unterhaltungsgeräte
Zuletzt geändert: 13.02.2023 08:52:18 CET
Eine Vergnügungssteuer kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Vergnügungssteuer ist als Aufwandssteuer anzusehen, besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen. Steuerschuldner ist der/die jeweilige Veranstalter*in. Eine Vergnügungssteuer kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Vergnügungssteuer ist als Aufwandssteuer anzusehen, besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen. Steuerschuldner ist der/die jeweilige Veranstalter*in.
Informationen zur Dienstleistung
In Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen ist das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs oder ähnlichen Apparaten gemäß Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld vom 13.11.2014 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2014; S. 317 bis 320), vergnügungssteuerpflichtig.
Rechtliche Grundlagen
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell gültigen Fassung
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
Aktuelle Steuersätze für Apparate
Apparate | in Spielhallen | an sonstigen Orten |
---|---|---|
mit Gewinnmöglichkeit | 20 Prozent der Bruttokasse monatlich | 20 Prozent der Bruttokasse monatlich |
ohne Gewinnmöglichkeit | 43,00 Euro je Apparat je Monat | 28,00 Euro je Apparat je Monat |
Gewaltspielapparate | 1.000,00 Euro je Apparat je Monat | 1.000,00 Euro je Apparat je Monat |
Hinweise
Bruttokasse im Sinne dieser Satzung ist für die Geldspielgewinngeräte das Einspielergebnis, welches sich aus der elektronisch gezählten
Bruttokasse im Sinne dieser Satzung ist für die Geldspielgewinngeräte das Einspielergebnis, welches sich aus der elektronisch gezählten Bruttokasse eines jeden Kalendermonats ergibt. Die elektronisch gezählte Bruttokasse errechnet sich aus der elekt-ronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sogenannter Fehlbetrag), abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld.
Das negative Einspielergebnis jeden einzelnen Apparates mit Gewinnmöglichkeit ist im Erhebungszeitraum mit 0,00 Euro anzusetzen.
Weiterführende Hinweise erhalten Sie auch über die nachfolgenden Links, welche Sie zum Fachbereich 32 - Ordnung führen.
Leikanummer
99102034000000, 99102034002000, 77000000000084, 99102034111000
Kontakt
Zuständigkeiten Ansprechpartner*innen siehe Downloads
E-Mail: vergnuegungssteuer@krefeld.de
Anschrift
Fachbereich Finanzservice
Petersstr. 9
47798 Krefeld