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In Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen ist das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs oder ähnlichen Apparaten gemäß Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld vom 13.11.2014 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2014; S. 317 bis 320), vergnügungssteuerpflichtig.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Vergnügungssteuer - Geldspielgewinngeräte und Unterhaltungsgeräte

Zuletzt geändert: 13.02.2023 08:52:18 CET

Eine Vergnügungssteuer kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Vergnügungssteuer ist als Aufwandssteuer anzusehen, besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen. Steuerschuldner ist der/die jeweilige Veranstalter*in. Eine Vergnügungssteuer kann von Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden. Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Kommunen überlassen. Die Vergnügungssteuer ist als Aufwandssteuer anzusehen, besteuert wird der jeweilige finanzielle Aufwand für das Vergnügen. Steuerschuldner ist der/die jeweilige Veranstalter*in.

Informationen zur Dienstleistung

In Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen sowie in Gastwirtschaften oder ähnlichen Räumen ist das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs oder ähnlichen Apparaten gemäß Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld vom 13.11.2014 (Krefelder Amtsblatt Nr. 52 vom 24.12.2014; S. 317 bis 320), vergnügungssteuerpflichtig.

Rechtliche Grundlagen

Vergnügungssteuersatzung der Stadt Krefeld in der aktuell gültigen Fassung

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

Aktuelle Steuersätze für Apparate
 
Apparatein Spielhallenan sonstigen Orten
mit Gewinnmöglichkeit20 Prozent der Bruttokasse monatlich20 Prozent der Bruttokasse monatlich
ohne Gewinnmöglichkeit43,00 Euro je Apparat je Monat28,00 Euro je Apparat je Monat
Gewaltspielapparate1.000,00 Euro je Apparat je Monat1.000,00 Euro je Apparat je Monat

Hinweise

Bruttokasse im Sinne dieser Satzung ist für die Geldspielgewinngeräte das Einspielergebnis, welches sich aus der elektronisch gezählten

Bruttokasse im Sinne dieser Satzung ist für die Geldspielgewinngeräte das Einspielergebnis, welches sich aus der elektronisch gezählten Bruttokasse eines jeden Kalendermonats ergibt. Die elektronisch gezählte Bruttokasse errechnet sich aus der elekt-ronisch gezählten Kasse zuzüglich Röhrenentnahme (sogenannter Fehlbetrag), abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld.

Das negative Einspielergebnis jeden einzelnen Apparates mit Gewinnmöglichkeit ist im Erhebungszeitraum mit 0,00 Euro anzusetzen.

Weiterführende Hinweise erhalten Sie auch über die nachfolgenden Links, welche Sie zum Fachbereich 32 - Ordnung führen.


Leikanummer

99102034000000, 99102034002000, 77000000000084, 99102034111000

Kontakt

Vergnügungssteuer

Zuständigkeiten Ansprechpartner*innen siehe Downloads

E-Mail: vergnuegungssteuer@krefeld.de

Anschrift

Fachbereich Finanzservice

Petersstr. 9

47798 Krefeld

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Formulare