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Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen.

Diese Untersuchung ist kostenlos wenn der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird.

Die Wahl des Arztes ist frei.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

Zuletzt geändert: 29.08.2023 14:10:58 CEDT

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen.

Diese Untersuchung ist kostenlos wenn der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird.

Die Wahl des Arztes ist frei.

Rechtliche Grundlagen

§ 32 Absatz 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
  • Personalausweis oder Reisepass bei Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten
  • Bestätigung des Arbeitgebers (nur für eine Nachuntersuchung notwendig)

Formen der Antragstellung

Der Antrag kann online gestellt werden.

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Sofort bei Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen oder fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.


Leikanummer

99068007000000, 99068007040000

Kontakt

Roswitha Muenks

Telefon: 0 21 51 / 86-2191

E-Mail: roswitha.muenks@krefeld.de

Zimmer 011

Bernhard Hake

Telefon: 0 21 51 / 86-2271

E-Mail: bernhard.hake@krefeld.de

Zimmer 104

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

Formulare