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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Zuletzt geändert: 29.08.2023 14:10:58 CEDT
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz müssen sich Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis eingehen, ärztlich untersuchen lassen.
Diese Untersuchung ist kostenlos wenn der Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt wird.
Die Wahl des Arztes ist frei.
Rechtliche Grundlagen
§ 32 Absatz 1 und § 34 Jugendarbeitsschutzgesetz
Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder Nationalpass
- Personalausweis oder Reisepass bei Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Bevollmächtigten
- Bestätigung des Arbeitgebers (nur für eine Nachuntersuchung notwendig)
Formen der Antragstellung
Der Antrag kann online gestellt werden.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Sofort bei Vorsprache, sofern alle erforderlichen Antragsunterlagen vollständig vorliegen oder fünf Werktage nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen.
Leikanummer
99068007000000, 99068007040000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld