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Der Vater muss für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kinder Mutter Unterhalt gewähren.

Wenn die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil ihr dies aufgrund der Schwangerschaft oder einer dadurch verursachten Krankheit nicht möglich ist, ist der Vater verpflichtet, ihr darüberhinaus auch Unterhalt zu gewähren. DIes gilt auch, wenn die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.

Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch ebenso gegen die Mutter zu.

Unterhaltsanspruch, Kindern, Elternteil, Vaterschafthttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/unterhaltsansprueche-von-kindern/Die Beratung und Unterstützung über Unterhaltsansprüche von Kindern ist kostenfrei.
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Unterhaltsansprüche von Kindern

Zuletzt geändert: 02.08.2023 03:45:31 CEDT

Der Vater muss für die Dauer von 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt des Kinder Mutter Unterhalt gewähren.

Wenn die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil ihr dies aufgrund der Schwangerschaft oder einer dadurch verursachten Krankheit nicht möglich ist, ist der Vater verpflichtet, ihr darüberhinaus auch Unterhalt zu gewähren. DIes gilt auch, wenn die Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes keine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt.

Wenn der Vater das Kind betreut, steht ihm der Anspruch ebenso gegen die Mutter zu.

Rechtliche Grundlagen

§ 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Formen der Antragstellung

Persönlich

Gebühren

Die Beratung und Unterstützung über Unterhaltsansprüche von Kindern ist kostenfrei.

Hinweise

Für ein Beratungsgespräch ist unbedingt eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Sie haben die Möglichkeit über den Formularassistenten am Ende dieser Seite online eine Terminanfrage einzureichen!


Leikanummer

99046017000000, 99046025000000, 99072002000000, 99046017000000, 99072003000000

Kontakt

Ralf Weyers

Sachgebietsleitung

Telefon: 0 21 51 / 86-3240

E-Mail: ralf.weyers@krefeld.de

Zimmer 1.15

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Buchstaben A-B

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Zimmer 1.10

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Chrisula Knetsch

Buchstaben Sch, W, Z

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Zimmer 1.09

Anschrift

Fachbereich Jugendhilfe und Beschäftigungsförderung

Ostwall 107

47798 Krefeld

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