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Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.

Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervoll-ständigt.

Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Daten, Unrichtige, Vervollständigung, Personendaten, Melderegister, Meldebehörde, personenbezogen,https://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/unrichtige-personenbezogene-daten-korrigieren-lassen/Es fallen keine Gebühren an. Zur Berichtigung von Personendaten im Melderegister können diverse Dokumente geeignet sein. Unter anderem können dies Urkunden, amtliche Lichtbildausweise und behördliche Bescheinigungen sein.
Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen

Zuletzt geändert: 07.09.2023 20:26:55 CEDT

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.

Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.

Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervoll-ständigt.

Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Rechtliche Grundlagen

  • § 6 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
  • § 12 Bundesmeldegesetz
  • Artikel 16 Verordnung (Europäische Union) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates

Unterlagen

Zur Berichtigung von Personendaten im Melderegister können diverse Dokumente geeignet sein.

Unter anderem können dies

  • Urkunden,
  • amtliche Lichtbildausweise und
  • behördliche Bescheinigungen

sein.

Formen der Antragstellung

Online-Formular

Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Wochen.

Hinweise

Die Meldebehörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

Einen schriftlichen Antrag richten Sie bitte an:

Stadt Krefeld
Bürgerservice
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld


Leikanummer

99064002000000, 99064002062000

Kontakt

Ursula Klein

Telefon: 0 21 51 / 86-2280

E-Mail: u.klein@krefeld.de

Zimmer 021

Alina Mueller

Telefon: 0 21 51 / 86-2276

E-Mail: alina.mueller@krefeld.de

Zimmer 109

Swetlana Ronga-Tamarkina

Telefon: 0 21 51 / 86-2269

E-Mail: s.ronga-tamarkina@krefeld.de

Zimmer 108

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

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