Bauen & Wohnen

Unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen

Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.

Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten beantragen.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vorliegen unrichtiger oder unvollständiger personenbezogener Daten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen

Unterlagen

Zur Berichtigung von Personendaten im Melderegister können diverse Dokumente geeignet sein.

Unter anderem können dies

  • Urkunden,
  • amtliche Lichtbildausweise und
  • behördliche Bescheinigungen

sein.

Die Meldebehörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

Prozess

Das Verfahren für eine Berichtigung läuft folgendermaßen ab:

  • Sie beantragen die Korrektur oder Vervollständigung Ihrer Daten.
  • Der Antrag kann online gestellt werden.
  • Sie reichen die erforderlichen Nachweise ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und Ihre Unterlagen.
  • Sie werden von der Behörde über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Bearbeitungsdauer

  • 2 Wochen

Verantwortlichkeit

Einwohnermeldeamt 0 21 51 / 86-0
ema@krefeld.de

Von-der-Leyen-Platz 1, 47798 Krefeld

Geschäftszeiten
Sonntag: Geschlossen
Montag: 8:00-12:30, 14:00-16:00
Dienstag: 8:00-12:30, 14:00-16:00
Mittwoch: 8:00-12:30, 14:00-16:00
Donnerstag: 8:00-12:30, 14:00-17:30
Freitag: 8:00-12:30
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