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Unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen
Zuletzt geändert: 07.09.2023 20:26:55 CEDT
Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen.
Sollten Sie feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, können Sie die Berichtigung oder Vervollständigung dieser Daten formlos beantragen.
Die Behörde prüft anschließend, ob es sich tatsächlich um unrichtige oder unvollständige Daten handelt. Sollte dies der Fall sein, werden die Daten berichtigt oder vervoll-ständigt.
Sie werden über das Ergebnis der Prüfung informiert.
Rechtliche Grundlagen
- § 6 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
- § 12 Bundesmeldegesetz
- Artikel 16 Verordnung (Europäische Union) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates
Unterlagen
Zur Berichtigung von Personendaten im Melderegister können diverse Dokumente geeignet sein.
Unter anderem können dies
- Urkunden,
- amtliche Lichtbildausweise und
- behördliche Bescheinigungen
sein.
Formen der Antragstellung
Online-Formular
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. zwei Wochen.
Hinweise
Die Meldebehörde informiert andere öffentliche Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
Einen schriftlichen Antrag richten Sie bitte an:
Stadt Krefeld
Bürgerservice
Konrad-Adenauer-Platz 17
47803 Krefeld
Leikanummer
99064002000000, 99064002062000
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Links
Formulare
- Unrichtige personenbezogene Daten korrigieren lassen - online einreichbar - Formularassistent