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Wohnsitz ummelden - Umzug innerhalb Krefelds
Zuletzt geändert: 30.08.2023 20:00:19 CEDT
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Informationen zur Dienstleistung
Sie sind innerhalb Krefelds umgezogen?
Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.
Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Rechtliche Grundlagen
Bundesmeldegesetz (BMG)
Informationen zum Datenschutz (DSGVO)
Unterlagen
Bitte bringen Sie zur Ummeldung folgende Unterlagen mit:
- die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
- Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
- falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
- sofern Sie Ihre Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen
Vordrucke finden Sie unter dem Punkt Formulare.
Formen der Antragstellung
Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.
Gebühren
gebührenfrei
Hinweise
Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) kann direkt bei Ihrer Ummeldung im Bürgerbüro geändert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund/die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Änderung der Wohnanschrift dem Steueramt bekannt geben.
Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an die Verkehrsregelung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Weitere Informationen erhalten Sie hier....
Fristen
Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros vorzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht möglich ist.
Leikanummer
99115005011000, 99115005011001
Kontakt
Anschrift
Bürgerservice Krefeld Mitte
Von-der-Leyen-Platz 1
47798 Krefeld
Formulare
- An-/Ummeldung - Vollmacht - Formularassistent
- Anmeldung Nebenwohnung - Vollmacht - Formularassistent
- Meldeschein - Anmeldung § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - Formularassistent
- Melderegister - Auskunft - Einwilligungserklärung - Formularassistent