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Sie sind innerhalb Krefelds umgezogen?

Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

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Stadtverwaltung Krefeld
Von-der-Leyen-Platz147798Krefeld
02151 86-0

Wohnsitz ummelden - Umzug innerhalb Krefelds

Zuletzt geändert: 30.08.2023 20:00:19 CEDT

Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Informationen zur Dienstleistung

Sie sind innerhalb Krefelds umgezogen?

Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an.

Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen. Verstöße gegen die Meldepflicht werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Rechtliche Grundlagen

Bundesmeldegesetz (BMG)

Informationen zum Datenschutz (DSGVO)

Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Ummeldung folgende Unterlagen mit:

  • die ausgefüllte Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ihren Personalausweis, da die Adresse sofort geändert wird
  • falls vorhanden außerdem: Reisepass, Kinderausweis, Stammbuch
  • sofern Sie Ihre Ummeldung nicht persönlich vornehmen können, müssen Sie zusätzlich die ausgefüllte Vollmacht vorlegen

Vordrucke finden Sie unter dem Punkt Formulare.

Formen der Antragstellung

Die Ummeldung ist vom Meldepflichtigen oder einem Bevollmächtigten vorzunehmen.

Gebühren

gebührenfrei

Hinweise

Ihr Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) kann direkt bei Ihrer Ummeldung im Bürgerbüro geändert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Für den Fall, dass Sie Hundebesitzer sind und der Hund/die Hunde in Krefeld hundesteuerpflichtig ist / sind, müssen Sie die Änderung der Wohnanschrift dem Steueramt bekannt geben.

Um bei einem Umzug ggf. notwendige Halteverbotsschilder für den Möbeltransporter aufzustellen, wenden Sie sich bitte an die Verkehrsregelung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung. Weitere Informationen erhalten Sie hier....

Fristen

Die Ummeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung in einem der Bürgerbüros vorzunehmen.

Bitte beachten Sie, dass eine Ummeldung vor dem tatsächlichen Einzug in die neue Wohnung nicht möglich ist.


Leikanummer

99115005011000, 99115005011001

Kontakt

Bürgerbüro Krefeld Mitte

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Nord-West

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Hüls

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Süd

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Fischeln

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Bürgerbüro Krefeld Uerdingen

Telefon: 0 21 51 / 86-0

E-Mail: FB31@krefeld.de

Anschrift

Bürgerservice Krefeld Mitte

Von-der-Leyen-Platz 1

47798 Krefeld

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