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(Bau-)Grundstücke nach Lage, Form und Größe so zu ordnen, das optimale (Bau-)Grundstücke entstehen.

Umlegung, Grundstücke, Umlegungsverfahren, Lichtbildausweis, Lage, Größe, Gebüren, Form, Ausgleichsbeiträge, BauGBhttps://www.krefeld.de/de/dienstleistungen/umlegung-von-grundstuecken/Gebüren fallen im Umlegungsverfahren nicht an. Ausgleichsbeiträge werden erhoben oder bezahlt. Bei Grundstücksgeschäften ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorgeschrieben.
Stadtverwaltung Krefeld
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02151 86-0

Umlegung von Grundstücken

Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:15 CEDT

(Bau-)Grundstücke nach Lage, Form und Größe so zu ordnen, das optimale (Bau-)Grundstücke entstehen.

Rechtliche Grundlagen

§ 45 ff. BauGB

Unterlagen

Bei Grundstücksgeschäften ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorgeschrieben.

Gebühren

Gebüren fallen im Umlegungsverfahren nicht an. Ausgleichsbeiträge werden erhoben oder bezahlt.

Bearbeitungszeit

Bei einem Umlegungsverfahren nach den BauGB ist die Verfahrensdauer nicht bekannt. Sie kann innerhalb wenigen Monate abgeschlossen sein oder sie kann eine Verfahrendauer von mehreren Jahren haben.


Leikanummer

99012022000000

Kontakt

Frank Rühle

Leiter der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses

Telefon: 0 21 51 / 86-3812

E-Mail: frank.ruehle@krefeld.de

Zimmer 330

Rainer Geicke

Telefon: 0 21 51 / 86-3872

E-Mail: rainer.geicke@krefeld.de

Zimmer 311

Achim Decker

Telefon: 0 21 51 / 86-3843

E-Mail: Achim.Decker@krefeld.de

Zimmer 313

Anschrift

Vermessung, Kataster und Liegenschaften

Oberschlesienstraße 16

47807 Krefeld