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Umlegung von Grundstücken
Zuletzt geändert: 22.09.2023 01:49:15 CEDT
(Bau-)Grundstücke nach Lage, Form und Größe so zu ordnen, das optimale (Bau-)Grundstücke entstehen.
Rechtliche Grundlagen
§ 45 ff. BauGB
Unterlagen
Bei Grundstücksgeschäften ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorgeschrieben.
Gebühren
Gebüren fallen im Umlegungsverfahren nicht an. Ausgleichsbeiträge werden erhoben oder bezahlt.
Bearbeitungszeit
Bei einem Umlegungsverfahren nach den BauGB ist die Verfahrensdauer nicht bekannt. Sie kann innerhalb wenigen Monate abgeschlossen sein oder sie kann eine Verfahrendauer von mehreren Jahren haben.
Leikanummer
99012022000000
Kontakt
Leiter der Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses
Telefon: 0 21 51 / 86-3812
E-Mail: frank.ruehle@krefeld.de
Zimmer 330
Anschrift
Vermessung, Kataster und Liegenschaften
Oberschlesienstraße 16
47807 Krefeld